Abfertigung Alt

Das alte Abfertigungsrecht gilt weiterhin für jene Arbeitnehmer, deren Beschäftigungsverhältnis bereits am 1. Jänner 2003 bestanden hat.

Die Abfertigung nach altem Recht ist eine Zahlung des Arbeitgebers/der Arbeitgeberin an den Arbeitnehmer/die Arbeitnehmerin bei Beendigung des Dienstverhältnisses.

Die Abfertigung wird ausbezahlt:
  1. bei Kündigung durch den Arbeitgeber/die Arbeitgeberin
  2. bei ungerechtfertigter und unverschuldeter Entlassung
  3. bei berechtigtem vorzeitigem Austritt des Arbeitnehmers/der Arbeitnehmerin
  4. bei Ablauf eines befristeten Dienstverhältnisses
  5. bei Mutterschutz- bzw. Vaterschaftsaustritt
    (ab 5 Jahren: Hälfte der unten angeführten Entgelte - höchstens das Dreifache des monatlichen Entgelts!)

Vorsicht: Bei Selbstkündigung geht der Abfertigungsanspruch verloren!

Höhe des Abfertigungsanspruches nach Vollendung einer ununterbrochener Dienstzeit (jeweils Brutto-Bezüge):

Jahre Monatsentgelte
3 Jahre 2 Monatsentgelte
5 Jahre 3 Monatsentgelte
10 Jahre 4 Monatsentgelte
15 Jahre 6 Monatsentgelte
20 Jahre 9 Monatsentgelte
25 Jahre 12 Monatsentgelte
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