Die Abfertigung Neu im Überblick

Die Abfertigung Neu gilt für alle Arbeitsverhältnisse, die nach dem 31. 12. 2002 abgeschlossen werden. Ausgenommen sind u.a. Vertragsbedienstete der Länder und Gemeinden sowie freie Dienstnehmer. Wenn Ihr Arbeitsverhältnis am 31. 12. 2001 bereits besteht, unterliegt es dem alten Abfertigungsrecht.

Wer zahlt die Abfertigung?

Der Arbeitgeber muss für Sie einen laufenden Beitrag in der Höhe von 1,53 % des monatlichen Entgelts an den zuständigen Krankenversicherungsträger zahlen. Diese Beiträge werden an eine Mitarbeitervorsorge-Kasse weitergeleitet. Die Abfertigung wird somit von der Mitarbeitervorsorge-Kasse ausbezahlt.

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