AK-Bilanz der Reisebeschwerden

Bis 31. August 2011 haben sich 315 Konsumenten mit Fragen rund ums Reisen an die Konsumentenberatung der AK Burgenland gewandt. Jeder Dritte berichtete über Mängel im Hotel, jeder 5. hatte mit Problemen bei der Stornierung von Flügen oder Hotelaufenthalten zu kämpfen. Auffallend viele Anfragen gibt es heuer zu Gewinnreisen.

Auffallend viele Anfragen zu Gewinnreisen und Werbefahrten

Im Frühjahr wurden in der Konsumentenberatung der AK Burgenland aufgrund der Unruhen in den beliebten Urlaubsländern Ägypten und Tunesien viele Anfragen besorgter Konsumenten verzeichnet. Meist ging es dabei um die Möglichkeit, kostenlos von einem Reisevertrag zurückzutreten oder umzubuchen. Die Streiks in Griechenland führten ebenfalls zu zahlreichen Anfragen in der Konsumentenberatung. Im Hochsommer drehten sich die Fragen dagegen meist um klassische Reisebeschwerden: Immer wieder gibt es Probleme mit der Unterkunft, Fragen zur Stornierung von Flügen oder Hotelbuchungen oder zu Entschädigungszahlungen im Fall von abgesagten oder verspäteten Flügen.

Auffallend viele Anfragen wurden zu Gewinnreisen und Werbefahrten verzeichnet. 498 Konsumenten haben diesbezüglich heuer bereits den Rat der Konsumentenschützer gesucht.

Preisminderung und Schadenersatz

Wenn im Urlaub Probleme auftreten, hat man in vielen Fällen Anspruch auf Reisepreis­minderung oder sogar Schadenersatz. Sobald Probleme auftreten, sollte man sofort reklamieren. Kann das Problem am Urlaubsort nicht gelöst werden, ist es wichtig, die Mängel gut zu dokumentieren und sie wenn möglich im Hotel oder von einem Vertreter des Reiseveranstalters bestätigen zu lassen. „Wir empfehlen Konsumenten, sich sofort nach Rückkehr von der Reise mit dem Veranstalter in Verbindung zu setzen und seine Rechte einzufordern“, meint Eva Schreiber von der Konsumentenberatung der AK Burgenland.

Ein Reiseveranstalter muss dafür einstehen, dass jene Leistungen, die im Prospekt oder im Reisevertrag zugesagt wurden, auch erfüllt werden. Gibt es Probleme, kann man Gewährleistungsrechte einfordern. Welche Preisminderung bei welchen Mängeln zusteht, kann man anhand der „Frankfurter Tabelle“ eruieren.

So können Sie nach einem verpatzten Urlaub Ihre Rechte wahren:

  1. Machen Sie Ihre Ansprüche sofort nach der Rückkehr mit einem eingeschriebenen Brief geltend.

  2. Lassen Sie sich nicht mit Gutscheinen abspeisen. Eine Preisminderung ist in bar zu leisten. Orientierung bietet die Frankfurter Tabelle.

  3. Auch ein Anspruch auf Schadenersatz ist möglich – vorausgesetzt, es geht um erhebliche Mängel und dem Reiseveranstalter ist ein Verschulden anzulasten.

  4. Ist der Reiseveranstalter nicht bereit, berechtigte Ansprüche zu erfüllen, sind folgende Fristen zu beachten: Gewährleistungsansprüche müssen Sie innerhalb von 2 Jahren nach Rückkehr von der Reise gerichtlich geltend machen, Schadenersatzansprüche innerhalb von 3 Jahren.
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