AK: Hol Dir Dein Geld zurück!

Die AK hilft bei der Arbeitnehmerveranlagung

Mehr als 2 Millionen Euro konnten sich 2010 burgenländische ArbeitnehmerInnen mit Hilfe der AK-Lohnsteuerberatung vom Finanzminister zurückholen.

Auch heuer will die AK Burgenland mit der Lohnsteueraktion die ArbeitnehmerInnen motivieren, die Arbeitnehmerveranlagung durchzuführen.
Von 14. bis 29. März 2011 finden in jeder AK-Bezirksstelle Beratungstage statt.

Darüber hinaus stehen die Experten der AK Burgenland jederzeit in allen Bezirksstellen ihren Mitgliedern für Fragen und Auskünfte zur Verfügung. Begleitend dazu finden sich auf der Homepage der AK Burgenland umfangreiche Informationen und Unterlagen zur Arbeitnehmerveranlagung.

Auf der Facebook-Seite der AK Burgenland
(www.facebook.com/ArbeiterkammerBurgenland) wird es tägliche Tipps und Hinweise zu den Beratungstagen geben.

AK-Präsident Alfred Schreiner: „Fast jeder Beschäftigte kann außergewöhnliche Belastungen oder Sonderausgaben abschreiben, Bezieher niedriger Einkommen können
sich die Negativsteuer anrechnen lassen. Und sich ihr Geld vom Finanzminister zurückholen. Sie müssen es nur tun!

Wir wissen, dass für viele das Ausfüllen der Formulare und eine gewissen Angst vor dem Finanzamt eine Hürde sind. Mit unseren Beratungen wollen wir diese Ängste und Hürden abbauen!“

AK fordert Steuergerechtigkeit:

Fairness für Pendler

AK-Präsident Alfred Schreiner: „Die Spritkosten explodieren, die vielen burgenländischen Pendler stöhnen unter den immer höheren Kosten fürs Pendeln. Wir fordern, dass die Pendler in der Arbeitnehmerveranlagung ihre tatsächlichen Kosten fürs Pendeln einbringen können.
Fair ist ein kilometerabhängiger Pendlerabsetzbetrag, der auf die genaue Fahrtstrecke zwischen Wohnort und Arbeitsplatz abstellt.

Zur Zeit werden Pendlerpauschalen berücksichtigt, die nur einen Teil der Kosten fürs Pendeln abbilden und die Pendler willkürlich in Gruppen teilt. Wir wollen, dass die Pendler wirklich nach ihrer individuellen Belastung über die Arbeitnehmerveranlagung entlastet werden.“ Jeder „gependelte“ Kilometer soll über den Steuerausgleich berücksichtigt werden!

Ein Beispiel: Einem Pendler, der von Oberpullendorf nach Wien pendelt (Entfernung rund 105 km), steht die gleiche Pendlerpauschale wie einem Eisenstadt-Wien-Pendler (rund 60 km) zu, obwohl er jeden Tag insgesamt rund 90 km mehr als dieser Eisenstadt-Pendler fahren muss und seine Kosten ungleich größer sind.

Fairness für Einkommensschwache

Wer unter 1.205,09 Euro brutto monatlich verdient, zahlt zwar Sozialversicherungsbeiträge, aber keine Lohnsteuer.
Solche einkommensschwachen ArbeitnehmerInnen – in der Praxis sind das in vielen Fällen teilzeitbeschäftigte Frauen – können sich über die Arbeitnehmerveranlagung bisher nur 10 Prozent ihrer Sozialversicherungsbeiträge zurückholen, die in Form einer Negativsteuer aber mit maximal 110 Euro gedeckelt ist.

Ein Beispiel: Eine teilzeitbeschäftigte Handelsangestellte verdient 900 Euro brutto pro Monat. Sie zahlt jährlich insgesamt 1.880 Euro an Sozialversicherungsbeiträgen.
10 Prozent dieser Summe sind 188 Euro. Tatsächlich erhält die Arbeitnehmerin aber nur 110 Euro über die Arbeitnehmerveranlagung, da die Negativsteuer in diesem
Bereich gedeckelt ist.

AK-Präsident Alfred Schreiner: „Die AK Burgenland will erreichen, dass diese Deckelung der Negativsteuer aufgehoben wird. Damit werden in jedem Fall die vollen 10 Prozent der geleisteten Sozialversicherungsbeiträge rückerstattet. Das bedeutet eine deutlich höhere
Negativsteuer und damit eine Entlastung für diese Gruppe von ArbeitnehmerInnen mit geringem Einkommen.“
Bei der Negativsteuer soll das Pendeln ebenfalls ohne Deckelung berücksichtigt werden.

AK-Präsident Alfred Schreiner: „Viele Teilzeitbeschäftigte sind auch Pendler, die an mehreren Tagen in der Woche in die Ballungsräume fahren müssen. Sie sollen ebenfalls
ihre tatsächlichen Kosten fürs Pendeln bei der Arbeitnehmerveranlagung geltend machen
können. Auch in diesem Bereich muss jeder gefahrene Kilometer geltend gemacht werden
können!“

Fairness für Alleinverdiener

Im Zuge der Budgetsanierung 2011 einigte sich die Regierung darauf, den Alleinverdienerabsetzbetrag für den Fall, dass keine Kinder – also nur der Partner mit
geringem Einkommen – vorhanden sind, ersatzlos zu streichen. AK-Präsident Alfred Schreiner: „Diese Maßnahme trifft vor allem Pensionisten-Ehepaare, die nur von einer
Pension leben müssen. Ihnen wird durch diese Streichung des
Alleinverdienerabsetzbetrages unterm Strich die Pension gekürzt. Das ist unfair. Deshalb muss der Alleinverdienerabsetzbetrag für Kinderlose wieder eingeführt werden.“

AK-Lohnsteueraktion 2011: Hol' Dir Dein Geld zurück!

Zum sechsten Mal wird heuer die AK-Lohnsteueraktion durchgeführt. „Wir haben die Erfahrung gemacht, dass viele durch unsere Aktion an die Arbeitnehmerveranlagung erinnert und motiviert werden, den Antrag zu stellen“, sagt AKSteuerrechtsexperte Reinhold Haring. „In den Beratungen wollen wir Hilfe zur Selbsthilfe geben. Wichtig ist für die Betroffenen, dass sie wissen, welche Unterlagen sie benötigen und dass sie schon während eines Arbeitsjahres Dokumente und Belege sammeln.“

2010 wurden im Rahmen der Lohnsteuerberatung der AK Burgenland mehr als 6.000 ArbeitnehmerInnen persönlich beraten – das sind rund 15 Prozent mehr als 2009. In vielen
Betrieben fanden in Zusammenarbeit mit den Betriebsräten Beratungen statt, die ebenfalls sehr gerne genutzt werden.
AK-Steuerexperte Reinhold Haring: „Der deutliche Anstieg bei den Beratungen im vergangenen Jahr ist auf die Einführung des Kinderfreibetrages und der Absetzbarkeit der
Kinderbetreuungskosten zurückzuführen. Viele haben sich speziell wegen dieser Neuerungen beraten lassen.“

Die Aktionstage auf einen Blick:

  • AK EISENSTADT

    Montag, 14. März 2011 von 13-17 Uhr Montag, 21. März 2011 von 13-17 Uhr

  • AK GÜSSING

    Dienstag, 15. März 2011 von 13-17 Uhr

  • AK OBERWART

    Donnerstag, 17. März 2011 von 13-17 Uhr Donnerstag, 24. März 2011 von 13-17 Uhr

  • AK JENNERSDORF

    Montag, 28. März 2011 von 13-17 Uhr

  • AK NEUSIEDL AM SEE

    Dienstag, 22. März 2011 von 13-17 Uhr

  • AK OBERPULLENDORF

    Dienstag, 29. März 2011 von 13-17 Uhr

    Keine Voranmeldung erforderlich!
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