AK warnt vor Gewinnschreiben

Der Briefkopf wirkt hochoffiziell „Schubert-Klein-Richter, Finanzdienstleistungen“ prangt da

Und die Herren überbringen allen Geschädigten der Firma „Gewinn-Service“ eine gute Nachricht: Man habe für das Recht der Konsumenten erfolgreich gekämpft.

Die Gewinner hätten letztmalig Gelegenheit, den Betrag von € 980,07 einzulösen. Nach dem angegebenen Datum werde das Gewinn-Konto aufgelöst. Skeptische Konsumenten haben nun die Konsumentenberater der Arbeiterkammer Burgenland über diese Zusendungen informiert. Diese haben das Schreiben der angeblichen „Finanzdienstleister“ überprüft und warnen: „Wer genau liest, erkennt, dass der Betrag nicht ausbezahlt wird, sondern bloß einem persönlichen „Travelkonto“ gutgeschrieben wurde. Das wiederum ist ein Hinweis darauf, dass im Rahmen der Veranstaltung Reisen verscherbelt werden. Der „Gewinn“ wird dann vom angeblichen Reisepreis abgezogen.

„Wer den Gewinn einlösen will, muss also eine teure Reise buchen. Sie können sicher sein, dass die Veranstalter vom zu zahlenden Restbetrag auch noch gut leben können“, meint Eva Schreiber von der Konsumentenberatung der Arbeiterkammer Burgenland. Es handelt sich bei den Fahrten zur Gewinnübergabe also bloß wieder um eine gut getarnte Werbefahrt. „Wer an der Veranstaltung teilnimmt läuft Gefahr, über den Tisch gezogen zu werden. Geben Sie das Schreiben daher am besten zum Altpapier“, meint Schreiber.

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