All-inclusive-Verträge: Rechnen Sie nach!

„Ich krieg‘ immer das Gleiche, egal wieviel Überstunden ich mach` – sogar im Weihnachtsgschäft. Gibt‘s das?“ Die AK-Arbeitsrechtsexperten kennen solche Fragen nur zu gut. Die Betroffenen haben einen sogenannten All-inclusive-Vertrag unterschrieben. Und fallen oft um viel Geld um.
Hier ein Überblick und wichtige Tipps:

Was sind All-inclusive-Verträge?

All-in-Verträge haben eine einfache Kennzeichnung: Unterschreibt man, so sind in Lohn oder Gehalt oftmals alle anfallenden Mehr- und Überstunden, Sonn- und Feiertagsarbeit inklusive anfallender Zuschläge, Schichtzulagen, Rufdienstpauschalen, Erschwernis-, Gefahren- und Montagezulagen inkludiert.
In Einzelfällen sind sogar Aufwandsentschädigungen, Kilometergeld und andere Geldwertleistungen wie zB das Dienstauto enthalten!

Früher waren All-inclusive-Verträge nur bei Managern üblich, heute sind All-inclusive-Verträge in allen Bereichen – sogar bei Teilzeitbeschäftigten (vor allem im Handel) – üblich und werden oft in Bewerbungsgesprächen von Unternehmerseite als unverhandelbar vorgegeben. Die ArbeitnehmerInnen müssen den All-inclusive-Vertrag „schlucken“ - oder sie erhalten die Job nicht.

Was ist das Hauptproblem von All-inclusive-Verträgen?

Durch die Pauschalierung sind nur gewisse Mehrarbeits- und Überstunden abgedeckt. Werden aber mehr Stunden geleistet, sinkt der durchschnittliche Stundenlohn unter den Mindestlohn, der in den Kollketivverträgen festgeschrieben ist. Der Mindeststundenlohn muss verpflichtend eingehalten werden, die Arbeitnehmer haben deshalb einen Anspruch auf Bezahlung der über die Pauschalierung quasi „zuviel“ geleisteten Stunden.


Laut Experten haben rund ein Drittel dieser Verträge große Defizite: So wird unter anderem zirka ein Drittel der Überstunden nicht ausbezahlt und ein Zeitausgleich ist ebenfalls nicht möglich.

Warum ist in der Praxis die Durchsetzung einer fairen Entlohung bei All-inclusive- Verträgen so schwierig?

In der Praxis ergeben sich bei All-inclusive-Verträgen mehrere Probleme:
- Viele ArbeitnehmerInnen wissen nicht, wieviele Mehrarbeits- bzw. Überstunden mit der Pauschale abgedeckt sind. Anders gesagt: Sie wissen nicht, ab wievielen Überstunden sie praktisch „gratis“ arbeiten. Die Berechnung kann wegen der Mehrarbeits- und Überstundenzuschläge und allfälliger weiterer Zuschläge (z.B. im Handel durch verlängerte Öffnungszeiten) kompliziert sein.
- Die ArbeitnehmerInnen führen keine Arbeitsaufzeichnungen, sie können also nicht kontrollieren bzw. nachrechnen, ob sie die „Gratis-Grenze“ in einem Monat überschritten haben.
- Die Ansprüche müssen rasch geltend gemacht werden, weil die Kollektivverträge oft sehr kurze Verfallsfristen vorsehen.
- ArbeitnehmerInnen fürchten um Nachteile (bis zur Kündigung!!), wenn sie ihre Ansprüche beim Arbeitgeber einfordern

WICHTIG: Die Experten der AK Burgenland helfen bei der Kontrolle von Arbeitsverträgen, bei den Berechnungen und beraten, wie die ArbeitnehmerInnen ihre Ansprüche beim Arbeitgeber durchsetzen können.

Auch gesundheitliche Risiken!

Arbeitsmediziner warnen auch vor gesundheitlichen Folgen durch die „Pauschalierung“: Arbeitszeiten bis zu 70 Stunden in der Woche sind keine Seltenheit mehr und viele Arbeitnehmer laufen Gefahr, gesundheitliche Probleme zu bekommen. Stress und Burn-out stellen vielfach die Konsequenzen dar.

Eine kurze Checkliste für alle All-inklusive-ArbeitnehmerInnen:

Wenn Sie das Gefühl haben, dass
- Ihr All-in-Vertrag schwammig und intransparent ist,
- Ihr All-in-Gehalt nur wenig über dem Standard liegt, der ohne Überstunden bezahlt wird,
- Sie regelmäßig mehr arbeiten müssen als Ihnen abgegolten wird,
- Sie früher mit einem klassischen Vertrag besser gefahren sind,
...dann empfiehlt sich dringend eine genaue Überprüfung Ihres All-in-Vertrags.

AK-TIPP: Arbeitsaufzeichnungen!

Wichtig sind genaue Arbeitsaufzeichnungen, weil nur mit diesen Daten überprüft werden kann, ob der Mindeststundenlohn bezahlt wird. Wird dieser unterschritten, muss die Differenz rasch eingefordert werden, weil die Ansprüche verfallen können. Die Experten der AK Burgenland beraten und überprüfen ihren Arbeitsvertrag!

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