Alles zur E-Card

E-Card-Gebühr ist im November fällig

Das Serviceentgelt für die E-Card ist immer im November fällig. Die Gebühr von 10 Euro wird vom Dienstgeber eingehoben, und zwar für die eigene E-Card und für die von mitversicherten Ehepartnern oder LebensgefährtInnen. Von der Gebühr befreit sind mitversicherte Kinder und PensionistInnen.

E-Card-Gebühr doppelt bezahlt?

Haben Sie mehrere Dienstgeber, wird die Gebühr auch mehrmals eingehoben. Aber einmal zahlen genügt. Heben Sie sich daher die November-Lohnzettel gut auf, denn sie können bares Geld wert sein. Und so geht’s: Sie schicken Kopien der Lohnzettel mit einem formlosen Antrag zur Gebietskrankenkasse, und die zu viel bezahlten Gebühren werden rückerstattet.

E-Card gilt für alle VertragsärztInnen

Die E-Card gilt für alle VertragsärztInnen in Österreich, in allen EU-Staaten, in Island, Norwegen, Liechtenstein und der Schweiz. Sie bekommen nicht jedes Jahr eine neue Karte, sie bleibt gültig.

Wenn Sie die Karte beim Arzt- oder Spitalsbesuch nicht dabei haben, genügt zur Behandlung auch Ihre Sozialversicherungs-Nummer. Wichtig ist, dass Sie die E-Card jedenfalls nachbringen. Wenn die Karte verloren oder gestohlen wurde, rufen Sie bei der E-Card Serviceline an: 050 124 3311.

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