Arzt- und Krankheitskosten

Krankheitskosten, die man von der Krankenkasse/Zusatzversicherung nicht ersetzt bekommt, kann man grundsätzlich bei der Arbeitnehmerveranlagung geltend machen.

Liegt eine Krankheit vor, so können Sie folgende Aufwendungen bei der ANV geltend machen:

  • Ausgaben zur Linderung und Heilung einer Allergieerkrankung

  • Arzt- und Krankenhaushonorare

  • Kosten für Medikamnete und Heilbehandlungen (auch homöopathische Präparate)

  • Rezeptgebühr

  • Behandlungsbeiträge (einschließlich Akupunktur und Psychotherapie)

  • Ausgaben für Heilbehelfe (z. B. Sehbehelfe wie Brillen oder Kontaktlinsen, Hörgeräte Prothesen, Gehbehelfe, Bruchbänder, …)

  • Fahrtkosten zum Arzt oder ins Spital

  • Fahrtkosten der Angehörigen im Rahmen des Besuches der erkrankten Person

  • Aufenthaltskosten im Spital untergebrachter Begleitpersonen, wenn das Kind im Krankenhaus liegt

  • Zuzahlungen zu Kur-, Rehabilitations- bzw. Krankenhausaufenthalten

  • Kosten der Zahnbehandlung bzw. für Zahnersatz (z. B. Zahnprothesen, Brücke, Krone, aber nicht Mundhygiene)

  • Kosten der künstlichen Befruchtung (In-Vitro-Fertilisation)

    All diese Ausgaben sind nur dann absetzbar, wenn sie einen bestimmten, zumutbaren Betrag, den sogenannten „Selbstbehalt“ übersteigen.
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