Arzt- und Krankheitskosten
05.03.2012
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Krankheitskosten, die man von der Krankenkasse/Zusatzversicherung nicht ersetzt bekommt, kann man grundsätzlich bei der Arbeitnehmerveranlagung geltend machen.
Liegt eine Krankheit vor, so können Sie folgende Aufwendungen bei der ANV geltend machen:
- Ausgaben zur Linderung und Heilung einer Allergieerkrankung
- Arzt- und Krankenhaushonorare
- Kosten für Medikamnete und Heilbehandlungen (auch homöopathische Präparate)
- Rezeptgebühr
- Behandlungsbeiträge (einschließlich Akupunktur und Psychotherapie)
- Ausgaben für Heilbehelfe (z. B. Sehbehelfe wie Brillen oder Kontaktlinsen, Hörgeräte Prothesen, Gehbehelfe, Bruchbänder, …)
- Fahrtkosten zum Arzt oder ins Spital
- Fahrtkosten der Angehörigen im Rahmen des Besuches der erkrankten Person
- Aufenthaltskosten im Spital untergebrachter Begleitpersonen, wenn das Kind im Krankenhaus liegt
- Zuzahlungen zu Kur-, Rehabilitations- bzw. Krankenhausaufenthalten
- Kosten der Zahnbehandlung bzw. für Zahnersatz (z. B. Zahnprothesen, Brücke, Krone, aber nicht Mundhygiene)
- Kosten der künstlichen Befruchtung (In-Vitro-Fertilisation)
All diese Ausgaben sind nur dann absetzbar, wenn sie einen bestimmten, zumutbaren Betrag, den sogenannten „Selbstbehalt“ übersteigen.
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