Besserer Schutz für Mobilfunk Kunden
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Eine Telefonrechnung von mehreren tausend Euro? So etwas ist kein Einzelfall mehr. Tarifgestaltung und mangelnde Information durch die Mobilfunkbetreiber unterstützen solche Horrorszenarien für Konsumenten. Eine geplante Novelle zum Telekommunikations-Gesetz soll nicht zuletzt für diesen Problembereich Abhilfe schaffen. Allerdings ist der vorliegende Gesetzesentwurf davon weit entfernt.
„Die Regulierungsbehörde kann mit Verordnung…“ So beginnen jene Bestimmungen im geplanten Telekommunikations-Gesetz, die einen besseren Schutz der Konsumenten zum Inhalt haben. Das heißt, die Verbesserungen müssten erst durch die Regulierungsbehörde (RTR) umgesetzt werden. Tut diese Behörde nichts, so bleibt von den versprochenen Verbesserungen nicht viel übrig.
In entscheidenden Punkten wird die ungünstige Position der Kunden sogar ausdrücklich festgeschrieben. So kann die Regulierungsbehörde Geschäftsbedingungen zwar auf Sittenwidrigkeit überprüfen, nicht aber das verlangte Entgelt. Dabei ist doch der Umstand, dass die Mobilfunkbetreiber bei Überschreitungen eines Limits gleich das Tausendfache einkassieren, ein Hauptgrund für unzählige Rechnungen mit inakzeptabel hohen Forderungen. Mobilfunkbetreiber können jederzeit die Geschäftsbedingungen und Entgelte ändern und diese Änderung einfach auf der Rechnung vermerken.
Der Kunde kann zwar in einem solchen Fall wie bisher den Vertrag kündigen. Aber: Die meisten Kunden studieren die Rechnungen nicht besonders eingehend, wenn der zu zahlende Betrag stimmt. Überdies werden die Rechnungen meist gar nicht mehr in Papierform versendet. Übersieht der Kunde aber die Information, so bleibt er an den geänderten Vertrag gebunden. „Bei dieser Gesetzesvorlage hat man es glänzend verstanden, den Bestimmungen zum Schutz der Konsumenten die Zähne zu ziehen“, ist Mag. Christian Koisser von der AK-Konsumentenberatung unzufrieden.
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