Da geh' ich in den Urlaub!
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In vielen burgenländischen Betrieben hat sich die Urlaubsplanung der ArbeitnehmerInnen aufgrund unsicherer Auftragslage und der persönlichen Unsicherheit, ob der Job hält, dieses Jahr verzögert. Deshalb müssen sich viele erst jetzt den Urlaub „ausmachen“.
- Wieviel Urlaub steht mir zu?
- Muss mein Chef den Urlaub genehmigen?
- Was ist das Urlaubsgeld, was das Urlaubsentgelt?
- Was ist Urlaubsentgelt?
- Wie hoch ist das Urlaubsentgelt?
Wieviel Urlaub steht mir zu?
Als ArbeitnehmerIn haben Sie bis zu 25 anrechenbaren Dienstjahren Anspruch auf mindestens 5 Wochen (= 30 Werktage), ab dem 26. anrechenbaren Dienstjahr 6 Wochen (= 36 Werktage) bezahlten Urlaub pro Arbeitsjahr.
Das Arbeitsjahr beginnt immer mit dem Eintrittsdatum.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann das Urlaubsjahr vom Arbeitsjahr (ab Eintrittsdatum) auf Kalenderjahr umgestellt werden.
Statt Werktagen (inklusive Samstagen) kann Ihr Urlaub auch in reinen Arbeitstagen berechnet werden.
Auch Teilzeitbeschäftigte und geringfügig Beschäftigte haben Anspruch auf 5 bzw. 6 Wochen bezahlten Urlaub pro Arbeitsjahr! Durch eine Änderung der Arbeitszeit (von Voll- auf Teilzeit oder umgekehrt), darf sich das Urlaubsausmaß nicht ändern.
Muss mein Chef den Urlaub genehmigen?
Der Zeitpunkt des Urlaubsantrittes und die Dauer des Urlaubes muss zwischen Ihnen und Ihrem Arbeitgeber vereinbart werden. Dabei ist sowohl auf die Erfordernisse des Betriebes als auch auf Ihre Erholungsmöglichkeiten Rücksicht zu nehmen.
Kommt es zu keiner Einigung, so können Sie den Urlaub zum gewünschten Zeitpunkt nur antreten, wenn im Betrieb ein Betriebsrat vorhanden ist und
- Sie den gewünschten Urlaubszeitpunkt mindestens 3 Monate vorher bekanntgegeben haben und mindestens 12 Werktage (= 2 Wochen) auf einmal verbrauchen wollen
- trotz Beiziehung des Betriebsrates keine Einigung über den Termin zu Stande gekommen ist und
- der Unternehmer nicht zeitgerecht (frühestens 8, spätestens 6 Wochen vor dem Urlaubstermin) die Klage beim Arbeitsgericht eingebracht hat.
Was ist das Urlaubsgeld, was das Urlaubsentgelt?
Den meisten Arbeitnehmer fällt zum Thema „Entlohnung in der Urlaubszeit“ sofort das sogenannte Urlaubsgeld ein. Das Urlaubsgeld wird auch Urlaubszuschuss, Urlaubsbeihilfe oder 14. Monatsgehalt genannt. Es gibt aber keinen gesetzlichen Anspruch auf diese Sonderzahlung. Der Anspruch, die Höhe und die Fälligkeit des Urlaubsgeldes sind im jeweiligen Kollektivvertrag oder im Einzelarbeitsvertrag geregelt. Kommt kein Kollektivvertrag zur Anwendung und ist auch im Arbeitsvertrag kein Urlaubsgeld vereinbart, erhalten Sie grundsätzlich kein Urlaubsgeld!
Vom Urlaubsgeld zu unterscheiden ist aber das Urlaubsentgelt. Darunter versteht man jenes Entgelt, das Ihnen während Ihres Urlaubes zusteht, obwohl Sie in dieser Zeit keine Arbeit leisten. Im Gegensatz zum Urlaubsgeld ist dieses Urlaubentgelt gesetzlich genau geregelt.
Was ist Urlaubsentgelt?
Das Prinzip das hinter der verpflichtenden Zahlung von Urlaubsentgelt ist einfach: Die Arbeitnehmer darf während des Urlaubs finanziell nicht schlechter gestellt werden, als wenn er arbeiten würde. Er hat daher jene Bezahlung zu erhalten, die gebührt hätte, wenn der Urlaub nicht angetreten worden wäre (Ausfallprinzip).
zum SeitenanfangWie hoch ist das Urlaubsentgelt?
Es stellt sich die Frage, wie die Höhe des Urlaubsentgelts berechnet wird.
Dabei gilt das oben gesagte: Der Arbeitnehmer soll nicht deshalb weniger Lohn bekommen, nur weil er auf Urlaub ist. Das ist vor allem in Berufen wichtig, wo neben dem Grundlohn regelmäßig sehr viele Überstunden, Zulagen und Provisionen anfallen und ein wichtiger Bestandteil des Einkommens darstellen. Das Urlaubsentgelt umfasst deshalb verpflichtend den Grundlohn/Grundgehalt UND alle sonstigen Entgeltbestandteile (z.B. Prämien, Provisionen, Akkordlöhne, Zulagen und Überstunden) im Durchschnitt der letzten voll gearbeitetem 13 Wochen. Aufwandsentschädigungen wie Kilometergeld und Diäten werden aber nicht eingerechnet.
Das Urlaubsentgelt ist grundsätzlich bei Antritt des Urlaubs für die ganze Urlaubsdauer im Voraus zu bezahlen – In der Praxis passiert dies sehr selten. Die Lohnzahlungen laufen in den normalen Intervallen (meist zum Monatsletzten) weiter
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