Datenroaming – Schutz vor Horrorrechnungen
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Telefonieren, Routen planen, Kinoprogramme herunterladen – das Handy ist mittlerweile vielfältig verwendbar. Doch bei manchen Anwendungen drohen hohe Kosten: Wer etwa im Ausland im Internet surft, musste bisher mit hohen Kosten rechnen So hat etwa ein deutscher Konsument, der in Frankreich auf Reisen war eine Rechnung über 46.000 Euro erhalten! Damit ist es nun vorbei – seit 1. März gibt es einen Schutz vor derartigen Horror-Rechnungen.
- Was ist Roaming?
- Wie ist das mit der Nutzung von mobilen Datendiensten im Ausland?
- Was ist neu seit 1.März 2010?
- Konsumenten-Tipp
- Was passiert, wenn die Obergrenze erreicht ist?
Was ist Roaming?
Unter Roaming versteht man die Nutzung fremder – meist ausländischer – Netze bei der Nutzung von Mobilfunk. Durch Verträge von österreichischen mit ausländischen Mobilfunkbetreibern ist es möglich, mit österreichischen Handys im Ausland zu telefonieren oder einen mobilen Internetzugang auch im Ausland zu nutzen.
Es gibt 3 Varianten, bei denen zu dem normalen Tarif laut Vertrag Roamingkosten anfallen:
- Man telefoniert von Österreich ins Ausland. Wie beim Festnetz zahlt man den jeweiligen Auslandstarif.
- Man telefoniert im Ausland. Der ausländische Netzbetreiber verrechnet ihrem Betreiber sogenannte
- Man wird im Ausland angerufen. Da der Anrufer ja nicht weiß, wo man ist, bezahlt dieser den normalen Inlandstarif. Die Zusatzkosten, die durch die Nutzung des fremden Netzes entstehen, werden dem Angerufenen verrechnet. Die Entgelte werden als passive Roamingentgelte bezeichnet.
Wie ist das mit der Nutzung von mobilen Datendiensten im Ausland?
Bei der Nutzung von mobilen Datendiensten über Datenkarten, USB-Modem oder das Mobiltelefon im Ausland wird meist vergessen, dass es sich dabei um Mobilfunkdienste handelt. Für die verbrauchten Dateneinheiten sind in den Tarifbestimmungen der Mobilfunkbetreiber oft sehr hohe Entgelte vorgesehen. Ein allenfalls im Vertrag inkludiertes Datenvolumen kommt im Ausland grundsätzlich nicht zum Tragen. Außerdem können bestimmte Konfigurationen wie beispielsweise eine automatische E-Mail-Abfrage oder ein automatischer Update-Dienst im Ausland unbemerkt Datentransfer verursachen. Dadurch kann es zu sehr hohen Rechnungsbeträgen kommen
zum SeitenanfangWas ist neu seit 1.März 2010?
Die neue EU-Verordnung bringt vor allem eine deutliche Senkung der Datenroamingentgelte durch eine Begrenzung der Vorleistungsentgelte.
Wichtig für den Konsumenten ist vor allem der Schutz vor unerwartet hohen Rechnungen durch die Möglichkeit, den Dienst unterbrechen zu lassen, sobald ein bestimmter Rechnungsbetrag erreicht ist. Ein Mobilfunkbetreiber MUSS seinen Kunden nun eine Obergrenze in Form eines Datenvolumens oder eines Geldbetrages anbieten. Trifft man keine Vereinbarung mit seinem Vertragspartner, gilt ab 1. Juli automatisch eine Obergrenze von 60 Euro.
Konsumenten-Tipp
Schützen Sie sich ab sofort vor unerwartet hohen Handy-Rechnungen und vereinbaren Sie mit Ihrem Anbieter eine Höchstgrenze! Sie können selbst bestimmen, welche Kosten durch Datenroaming höchstens anfallen.
zum SeitenanfangWas passiert, wenn die Obergrenze erreicht ist?
Wenn 80% des gewählten Grenzbetrages verbraucht sind, muss der Betreiber zunächst dem Kunden eine Warnmeldung schicken. Ist die Obergrenze erreicht muss eine Nachricht übermittelt werden, in welcher der Betreiber darüber informiert, dass das Limit erreicht ist, wie der Kunde trotzdem weitere Datendienste in Anspruch nehmen kann und welche Kosten dafür anfallen. Reagiert der Konsument nicht, hat der Netzbetreiber die Erbringung und Verrechnung weiterer Dienste sofort einzustellen.
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