Der geschenkte Gaul
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„Einem geschenkten Gaul schaut man nicht ins Maul“ heißt es so schön. Doch wer das nicht tut, kann böse Überraschungen erleben, wie aktuelle Fälle aus der Konsumentenberatung zeigen.
Fall 1: Das geschenkte Handy
Eine Konsumentin aus dem nördlichen Burgenland bekam zum neuen Auto als Präsent ein Handy. Frau Hertha nahm ihre Sim-Karte aus dem alten Handy, schob sie ins supermoderne Gerät und begann zu telefonieren. Die böse Überraschung kam mit der nächsten Rechnung – mehr als 200 Euro sollte sie für Internet-Verbindungen bezahlen, weil das Handy so eingestellt war, dass es sich regelmäßig automatisch ins Internet eingewählt hat.
Ihr Telefonbetreiber war zu keiner Kulanz-Lösung bereit. Schließlich habe sie das Handy nicht im Shop gekauft und sei auch nicht falsch beraten worden. Sie hätte sich selbst darum kümmern müssen, welche Funktionen bei dem Handy aktiviert waren, hieß es.
Fall 2: Die gewonnene Reise
Herr Peter erhielt eine E-Mail mit der Nachricht, er habe eine Türkei-Reise gewonnen. Flug, Transfer und Hotelaufenthalt samt Frühstück seien für ihn gratis, hieß es. Dieses Angebot wollte sich der Eisenstädter nicht entgehen lassen. Er wählte einen Reisetermin und schickte die Buchung ab. Erst am darauffolgenden Wochenende fand er im Internet zufällig Berichte über derartige Gewinnreisen. Von enormen Zusatzkosten war da die Rede. Er las die Gewinn-Nachricht diesmal genau durch, nahm den Kugelschreiber zur Hand und begann zu rechnen. Knapp 500 Euro würde ihn die „Gewinn-Reise“ kosten, stellte er fest, nachdem er die verschiedensten Gebühren, die Kosten für die Verpflegung und das Ausflugspaket zusammengerechnet hatte. Als er stornieren wollte, wies die Firma darauf hin, dass die Stornokosten vom Wert der Reise zu bezahlen wären. Die Mühe, sich mit einer deutschen Firma herumzustreiten, wollte der Konsument dann doch nicht eingehen. Er beschloss, die Reise anzutreten das Beste daraus zu machen.
Fall 3: Sie haben 500 Euro gewonnen
„Einmal im Leben hab ich Glück und gewinne etwas“, freute sich Frau Isabella aus Oberwart. Sie hatte einen Anruf erhalten und erfahren, dass sie als Merkur-Kundin 500 Euro gewonnen habe. Sie müsse nur ihre Bankdaten bekannt geben, damit man den Betrag überweisen könne. Als die Konsumentin 3 Monate später wieder einmal ihre Kontoauszüge kontrollierte, stellte sie mit Schrecken fest, dass von ihrem Konto von 5 verschiedenen Firmen jeden Monat Beträge zwischen 49 und 98 Euro eingezogen worden waren. Frau Isabella hat noch einmal Glück gehabt – denn werden vom Konto Beträge zu Unrecht eingezogen, kann man sie 56 Tage lang ohne Angabe von Gründen zurückbuchen lassen. Hat die Firma keine Einzugsermächtigung – wie im Fall der Burgenländerin – hat man sogar 13 Monate Zeit, die Beträge zurückzuholen.
Die Tipps der Konsumentenschützer:
Bewahren Sie kühlen Kopf, wenn Sie überraschend über Gewinne oder Geschenke informiert werden! Telefon und Internet werden von unzähligen unseriösen Firmen genützt um Konsumenten über den Tisch zu ziehen. Wer unbekümmert seine Daten preisgibt, muss damit rechnen, jede Menge Ärger zu bekommen!
Sind Sie bereits in die Falle getappt, wenden Sie sich an die Konsumentenberatung. Dort kennt man die meisten Tricks und sagt Ihnen, wie Sie sich sich gegen unseriöse Firmen wehren können! Bleibt der Tipp: Schauen Sie einem geschenkten Gaul sehr wohl ins Maul! Es kann sein, dass sich darin jede Menge fauler Zähne befinden!
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