Dienstverhinderung durch Vulkanasche

Für gestrandete Reisende, die nicht an ihrem Arbeitsplatz erscheinen können, hat die Arbeiterkammer Tipps zusammengestellt.

Kein Entlassungsgrund!

Soviel steht fest: Wer wegen des Vulkanausbruchs in Island nicht rechtzeitig an seinen Arbeitsplatz kommt, kann deshalb nicht entlassen werden. Es handelt sich um kein unberechtigtes Fernbleiben. Unbedingt muss aber der Arbeitgeber unverzüglich informiert werden.

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen alle Möglichkeiten ausschöpfen, um so rasch wie möglich nach Hause zu kommen. Wobei es natürlich einen Unterschied macht, ob jemand in Frankfurt oder irgendwo in Übersee festsitzt.

Hab ich Anspruch auf Entgeltfortzahlung?

Da es sich laut Angestelltengesetz in diesem Fall um „einen besonders wichtigen Grund“ für das Fernbleiben handelt, müssen Angestellte während der Zeit ihrer Abwesenheit auch bezahlt werden.

Bei Arbeiterinnen und Arbeitern ist die Sachlage nicht so klar, allerdings gibt es in vielen Kollektivverträgen ähnliche Regelungen.

  • Drucken Weiterleiten | Mehr

Anfrage zum Artikel

*
*
*
*
*
*
*
*
*

Anfrage zum Artikel



Danke - Ihre Anfrage wurde weitergeleitet.