Fragwürdige Wertanlage
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Eine Konsumentin aus dem Raum Eisenstadt ist Kundin beim Wiener „Verlagsservice für Bildungssysteme und Kunstobjekte“. Vor kurzem erhielt sie einen Anruf, in dem der Besuch des „Chefs“ angekündigt wurde. Dieser wolle persönlich nachfragen, ob sie mit dem Angebot zufrieden sei, hieß es. Zum vereinbarten Termin kam ein Mitarbeiter der Firma, der nicht nur einen Fragebogen, sondern auch Vertragsformulare im Aktenkoffer hatte.
Ihm gelang es, der Frau ein Faksimile des „Trojaroman“ als „Wertanlage“ schmackhaft zu machen. 15.180 Euro sollte das Prunkstück kosten. Von „einzigartig“ und „Goldschnitt“ war die Rede und von einer beträchtlichen Wertsteigerung, die zu erwarten sei. Um 10 Uhr abends setzte die Konsumentin die Unterschrift unter den Vertrag.
Aufgrund des hohen Betrages entschloss sich die Burgenländerin, das Angebot, den Kaufpreis in Raten zu zahlen, anzunehmen. Von März 2012 bis Februar 2018 sollte sie pro Monat 285 Euro zahlen.
Insgesamt würde der Trojaroman inklusive Zinsen schließlich 20.654 Euro kosten. Einige schlaflose Nächte später wandte sich die Konsumentin an die Arbeiterkammer Burgenland. Diese unterstützte die Konsumentin beim Vertragsrücktritt.
Tipp
„Auch wenn man die einwöchige Rücktrittsfrist, die man als Konsument bei Haustürgeschäften hat, versäumt, gibt es in diesem Fall noch eine Möglichkeit, aus dem Vertrag raus zu kommen“, meint Eva Schreiber von der Konsumentenberatung der AK Burgenland. Denn seit 11.6.2010 kann man von derartigen Verbraucherkrediten innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zurücktreten.
Binnen einer Woche kann man dann noch von dem mit dem Kreditvertrag verbundenen Vertrag zurücktreten. „Damit hat man bei Teilzahlungsgeschäften wesentlich länger Zeit als bisher, von übereilt geschlossenen Verträgen zurückzutreten“, meint Eva Schreiber. Aus Nachweisgründen wird empfohlen, das Rücktrittsschreiben per Einschreiben an die Firma zu senden.
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