Freier Dienstvertrag
-
|
Mehr
Sie waren auf Jobsuche. Man hat Ihnen angeboten, in Form eines freien Dienstverhältnisses zu arbeiten. Dabei tun sich viele Fragen auf. Wir haben die Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen zusammengefasst.
Detaillierte Informationen finden Sie im Folder unten in der Infobox zum Download.
- geringe oder keine persönliche Abhängigkeit
- Freie Dienstnehmer können sich in der Regel vertreten lassen
- sie sind nicht in die Organisation des Betriebes eingegliedert
- sie verwenden eigene Arbeitsmittel
- sie übernehmen keine Erfolgsgarantie
Unterschied zum Arbeitsvertrag
Beim freien Dienstvertrag gibt es keine oder nur eine sehr geringe „persönliche Abhängigkeit“ (keine Bindung an Arbeitszeit, an Weisungen etc).
Unterschied zum Werkvertrag
Der Werkvertrag ist auf ein bestimmtes „Werk“ gerichtet (Zielschuldverhältnis), der freie Dienstvertrag auf eine bestimmte Zeit (Dauerschuldverhältnis).
Sozialversicherungsbeiträge
Es müssen - bis auf winzige Details - die gleichen Beiträge bezahlt werden wie bei einem Arbeitsvertrag.
Durch die Sozialversicherungsbeiträge abgedeckt ist:- Pensionsversicherung
- Krankenversicherung (seit 1.1.2008 einschließlich Krankengeld und vollem Wochengeld)
- Unfallversicherung
- Arbeitslosenversicherung (seit 1.1.2008)
- Insolvenzentgeltsicherung (seit 1.1. 2008)
Das gilt bei der Abfertigung
Seit 1.1.2008 sind die Arbeitgeber verpflichtet, zusätzlich zum Entgelt 1,53 % dieses Entgelts in eine Betriebliche Vorsorgekasse einzuzahlen.
Bei Insolvenz des Arbeitgebers ...
Seit 1.1.2008 sind freie DienstnehmerInnen in das Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz eingebunden.
Achtung: Arbeitsrecht gilt nur bei Vereinbarung!
Das Arbeitsrecht (5 Wochen Mindesturlaub, Entgeltfortzahlung bei Krankheit, kollektivvertraglicher Mindestlohn, etc) gilt nur bei Vereinbarung. Die Forderung der Arbeiterkammer nach einer Beseitigung der rechtlichen Schlechterstellung der freien DienstnehmerInnen im Arbeitsrecht wurde bisher nicht erfüllt.
Arbeitszeit: Im Regelfall können Sie sich die Arbeitszeit selbst einteilen.
Steuern: Einkommen- und Umsatzsteuer müssen abgeführt werden.
Studium: Achtung - Einkommensgrenzen bei Familienbeihilfe etc beachten!
Schwangerschaft: Seit Jänner 2008 gibt es für freie DienstnehmerInnen auch Wochengeld.
-
|
Mehr


