Freifahrt & Fahrtenbeihilfe

Für die Fahrt vom Wohnort zum Lehrbetrieb und zur Berufsschule haben Lehrlinge - je nach Verkehrsmittel, Entfernung usw. - Anspruch auf Freifahrt oder Fahrtenbeihilfe.

Die von der AK geforderte Gleichstellung der Lehrgangsberufsschüler mit den Jahresberufsschülern bei der Freifahrt wurde von der Regierung nicht umgesetzt: Im September 2002 wurde für die Internatsschüler lediglich eine Fahrtenbeihilfe beschlossen.

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Fahrt: Wohnort - Lehrbetrieb

Lehrlingsfreifahrt

  • Voraussetzung:
    Sie fahren täglich mit einem öffentlichen Verkehrsmittel vom Wohnort in den Lehrbetrieb und zurück.

  • Kosten:
    Selbstbehalt von EUR 19,60 pro Lehrjahr.

  • Antrag:
    Beim Verkehrsunternehmen (z.B. ÖBB) mit der Bestätigung des Lehrberechtigten einreichen. Den Antrag auf Ausstellung eines Freifahrausweises für Fahrten zu und von der betrieblichen Ausbildungsstätte (pdf-File) können Sie von der Homepage des Sozialministeriums downloaden (siehe LINK in Infobox).

Fahrtenbeihilfe 1

  • Voraussetzung:
    Sie können für die tägliche Fahrt vom Wohnort in den Lehrbetrieb und zurück kein öffentliches Verkehrsmittel benützen und der kürzeste Weg in einer Richtung ist mindestens 2 km lang (für Behinderte entfällt die Kilometerbegrenzung).

  • Höhe der Beihilfe:
Wegstrecke Beihilfe/Monat
bis 10 km Wegstrecke EUR 5,09
über 10 km Wegstrecke EUR 7,27
  • Antrag:
    Beim Wohnsitzfinanzamt nach Ablauf des Kalenderjahres vom Familienbeihilfenbezieher einreichen. Das Antragsformular Fahrtenbeihilfe für Lehrlinge (pdf-File) können Sie von der Homepage des Finanzministeriums downloaden (siehe LINK in Infobox).
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Fahrt: Wohnort - Lehrlingsheim

Fahrtenbeihilfe 2

  • Voraussetzung:
    Sie wohnen am Standort Ihrer Lehrstelle im Lehrlingsheim und fahren jeweils zum Wochenende heim und der kürzeste Weg in einer Richtung ist mindestens 2 km lang (für Behinderte entfällt die Kilometerbegrenzung).

  • Höhe der Beihilfe:
bis einschließlich 50 km EUR 19,-
über 50 km bis 100 km EUR 32,-
über 100 km bis 300 km EUR 42,-
über 300 km bis 600 km EUR 50,-
über 600 km EUR 58,-
  • Antrag:
    Beim Wohnsitzfinanzamt nach Ablauf des Kalenderjahres vom Familienbeihilfenbezieher einreichen. Das Antragsformular Fahrtenbeihilfe für Lehrlinge (pdf-File) können Sie von der Homepage des Finanzministeriums downloaden (siehe LINK in Infobox).
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Fahrt: Wohnort - Berufsschule

Schülerfreifahrt

  • Voraussetzung:
    Sie fahren mit einem öffentlichen Verkehrsmittel wöchentlich ein- oder zweimal vom Wohnort in die Berufsschule und zurück oder Sie besuchen eine lehrgangsmäßige Berufsschule (zB. 8 Wochen) und fahren täglich hin und zurück.

  • Kosten:
    Selbstbehalt von EUR 19,60 pro Lehrjahr.

  • Antrag:
    Bestätigung von der Berufsschule besorgen und beim Verkehrsunternehmen (z.B. ÖBB) einreichen. Den Antrag auf Ausstellung eines Freifahrausweises für Fahrten zu und von der Schule (pdf-File) können Sie von der Homepage des Sozialministeriums downloaden (siehe LINK in Infobox).

Schulfahrtbeihilfe 1

  • Voraussetzung:
    Sie fahren ein- oder zweimal pro Woche vom Wohnort in die Berufsschule und zurück und können kein öffentliches Verkehrsmittel benützen und der kürzeste Weg in einer Richtung ist mindestens 2 km lang (für Behinderte gilt die Kilometerbegrenzung nicht).

  • Höhe der Beihilfe:
Wegstrecke Beihilfe/Monat
bis 10 km Wegstrecke EUR 4,40
über 10 km Wegstrecke EUR 6,60
  • Antrag:
    Beim Wohnsitzfinanzamt bis zum 30. Juni des dem Schuljahr folgenden Kalenderjahres vom Familienbeihilfenbezieher einreichen. Das Antragsformular Schulfahrtbeihilfe für Fahrten zwischen der Wohnung im Inland und der Schule (pdf-File) können Sie von der Homepage des Finanzministeriums downloaden (siehe LINK in Infobox).
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Fahrt: Wohnort - Berufsschulinternat

Schulfahrtbeihilfe 2

  • Voraussetzung:
    Sie wohnen am Berufsschulstandort im Internat und fahren jeweils am Wochenende heim. Die Wegstrecke zwischen Wohnung und Internat muss mindestens 2 km betragen.

    Achtung: Die 2-km-Grenze entfällt für behinderte Schüler/-innen.

  • Höhe der Beihilfe:
bis einschließlich 50 km EUR 19,-
über 50 km bis 100 km EUR 32,-
über 100 km bis 300 km EUR 42,-
über 300 km bis 600 km EUR 50,-
über 600 km EUR 58,-
  • Antrag:
    Beim zuständigen Finanzamt bis zum 30. Juni des dem Schuljahr folgenden Kalenderjahres vom Familienbeihilfenbezieher einreichen. Das Antragsformular Schulfahrtbeihilfe für Fahrten zwischen der Wohnung im Inland und der Schule (pdf-File) können Sie von der Homepage des Finanzministeriums downloaden (siehe LINK in Infobox).
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