Arbeiten während der Fußball-WM
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Nur noch wenige Tage und das Land liegt im WM-Fieber. Einige Matches werden schon am Nachmittag ausgetragen, zur einer Zeit also, wo viele noch in ihren Betrieben sind. Nach Erfahrung der Arbeiterkammer kommt es bei solchen sportlichen Groß-Events immer wieder zu Konflikten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer – vor allem dann, wenn der Chef nicht für Fußball zu begeistern ist. Hier Antworten auf die häufigsten arbeitsrechtlichen Fragen rund um die Fußball-WM:
- Darf man am Arbeitsplatz die Spiele im Fernsehen mitverfolgen?
- Und wie ist es mit Radiohören und Internet?
- Darf ich für die WM Urlaub nehmen?
- Was passiert, wenn ich unerlaubt fernbleibe?
- Darf man am Arbeitsplatz zur WM ein Bier aufmachen?
- Was passiert, wenn ich mich nicht an das Alkoholverbot halte?
- Darf ich im Fan-Dress arbeiten gehen?
- Kann ich im Büro Fußball-Pickerln tauschen?
Darf man am Arbeitsplatz die Spiele im Fernsehen mitverfolgen?
Grundsätzlich ist der TV-Konsum am Arbeitsplatz nicht Vertragsbestandteil und somit auch nicht erlaubt. Deshalb ist es sinnvoll, dafür die Erlaubnis vom Arbeitgeber zu holen. Wird der TV-Konsum während der Arbeitszeit hingegen generell gestattet, wie zum Beispiel in Lokalen und Wettbüros, muss keine Zustimmung eingeholt werden. Probleme entstehen hier nur dann, wenn die geforderte Arbeit nicht erbracht wird.
zum SeitenanfangUnd wie ist es mit Radiohören und Internet?
Wird seitens des Arbeitgebers der Radiokonsum während der Dienstzeit gestattet, dürfen Dienstnehmer natürlich auch während der WM die Spiele im Radio mitverfolgen - sofern die Arbeitsleistung erbracht wird. Ist die Privatnutzung des Internets erlaubt, so dürfen Dienstnehmer die Spielergebnisse auch online abrufen.
zum SeitenanfangDarf ich für die WM Urlaub nehmen?
Haben sich Arbeitnehmer dafür entschieden, für die Fußball-WM Urlaub zu nehmen, muss dies mit dem Arbeitgeber vereinbart werden. Dabei muss auf die Erholungsmöglichkeiten des Arbeitnehmers und die Erfordernisse des Betriebes Rücksicht genommen werden. Es ist nicht möglich, dass Arbeitgeber dem Arbeitnehmer den Urlaubstermin einseitig aufzwingen. Umgekehrt darf der Arbeitnehmer den Urlaub nicht einseitig antreten oder willkürlich verlängern.
zum SeitenanfangHat sich ein hartnäckiger Fußballfan dennoch dazu entschieden, ohne Zustimmung des Arbeitgebers der Arbeit unerlaubt fernzubleiben, so droht ihm eine fristlose Entlassung.
zum SeitenanfangDarf man am Arbeitsplatz zur WM ein Bier aufmachen?
Für die WM gibt es betreffend Alkoholkonsum keine Ausnahmen gegenüber geltenden Vereinbarungen. Entweder ist der Umgang mit Alkohol im Betrieb in einer Betriebsvereinbarung geregelt. Oder der Arbeitgeber untersagt durch eine einseitige Weisung den Konsum von Alkohol während der Dienstzeit. Das Konsumverbot kann sich auf den gesamten Arbeitstag - Arbeitszeit und Pausen – beziehen. Nicht wirksam ist das Verbot außerhalb der Dienstzeit oder des Betriebsgeländes.
zum SeitenanfangWas passiert, wenn ich mich nicht an das Alkoholverbot halte?
Ein Verstoß gegen ein betriebsinternes Alkoholverbot kann mit Disziplinarmaßnahmen oder sogar mit der Auflösung des Dienstverhältnisses geahndet werden.
zum SeitenanfangDarf ich im Fan-Dress arbeiten gehen?
Ob der Arbeitsplatz mit Flaggen geschmückt oder die Arbeit im Fußballdress angetreten werden darf, wird wesentlich davon abhängig sein, um welchen Arbeitsplatz es sich handelt. Bei Arbeitsplätzen mit Kundenverkehr wie zB in Banken könnte dies zu Problemen führen. Wer allein sitzt, kann sich leichter seine eigene Fanwelt schaffen. Besser ist es jedoch, immer entsprechende Vereinbarungen mit dem Arbeitgeber bzw mit den Arbeitskollegen zu treffen.
zum SeitenanfangKann ich im Büro Fußball-Pickerln tauschen?
Das Austauschen von Fußball-Pickerln oder die Abgabe von betriebsinternen Wetttipps sollte in den Arbeitspausen erfolgen, auch wenn diese Gemeinschaftsaktivitäten dem Betriebsklima dienlich sind.
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