Schnäppchen oder Rostlaube? – Gefahren beim Autokauf

Beim Kauf eines Gebrauchtwagens gilt: Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser. Manchmal entpuppt sich ja gerade das vermeintliche „Schnäppchen“ bald als hochgradig reparaturbedürftig und damit erst recht als teuer. Daher sollte man Fahrzeug und Vertrag schon vor dem Vertragsabschluss besonders genau unter die Lupe nehmen. Damit kann man die Gefahr einer bösen Überraschung minimieren.

Welche Ansprüche habe ich normalerweise beim Kauf eines „Gebrauchten“?

Kauft man einen Gebrauchtwagen vom Händler, so hat dieser Unternehmer auch dafür Gewähr zu leisten, dass das Fahrzeug keine versteckten Mängel aufweist. Je genauer im Kaufvertrag vereinbart ist, in welchem Zustand sich das Fahrzeug befindet, desto geringer ist die Wahrscheinlichkeit, dass es später zu unliebsamen Überraschungen und Streitigkeiten kommt. Es gibt Musterverträge, die genaue Beschreibungen von Zustandsklassen enthalten. Somit kann schon in der Vereinbarung stehen, ob das Fahrzeug völlig unbeschädigt ist oder vielleicht sogar schon Reparaturbedarf aufweist. Mängel, die diesen Zustandsklassen entsprechen, gelten dann als „mitgekauft“. Gleiches gilt für offensichtliche Schäden wie Kratzer oder Beulen.

Die gesetzliche Frist zur Geltendmachung der Gewährleistung ist wie gewöhnlich mit zwei Jahren festgelegt, bei Gebrauchtwagen kann sie aber unter Umständen auf ein Jahr verkürzt werden. Tritt ein Mangel innerhalb der ersten sechs Monate ab der Übergabe des Fahrzeugs zu Tage, muss der Verkäufer beweisen, dass dieser Mangel beim Kauf noch nicht vorhanden war. Danach muss der Käufer nachweisen, dass der Mangel schon bei der Übergabe vorhanden war, was in der Praxis meist kaum möglich ist.

Einen großen Unterschied kann es auch machen, wenn man das Auto direkt vom Vorbesitzer erwirbt. Ein Nicht-Unternehmer kann nämlich – im Unterschied zum Händler – die Gewährleistung vollständig ausschließen. Das muss aber ebenfalls im Vertrag vereinbart sein. Vorsicht: Es kann auch sein, dass der Händler nur als Vermittler auftritt. Der private Verkäufer kann auch dann die Gewährleistung ausschließen. Daher sollte der Käufer bei Unklarheiten genau nachfragen, wer der Vertragspartner ist.

Wie ist das beim Neuwagenkauf?

Neuwagen weisen natürlich die bestmögliche Zustandsklasse auf. Daher ist zunächst mit keinen kostenpflichtigen Reparaturen zu rechnen. Da auch Verschleißteile neuwertig sind, dürften eigentlich zu Beginn auch keine hohen Kosten beim Service anfallen.

Worauf muss man bei der Finanzierung achten?

Nicht jeder kann sein Auto in bar bezahlen, und dann stellt sich die Frage: Kredit oder Leasing? Grundsätzlich ist die Gesamtbelastung beim Kauf über Kredit geringer als Leasing. Beim Kfz-Leasing hat man die Möglichkeit, das Fahrzeug nach Ablauf der Grundmietzeit zum vereinbarten Restwert anzukaufen oder an die Leasinggesellschaft zurückzugeben. Wird dieser Restwert besonders hoch angesetzt, so sind die monatlichen Raten zwar niedriger, am Ende muss aber bei Fahrzeugrückgabe die Differenz zum Verkehrswert nachgezahlt werden.

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