Geld zurück vom Finanzamt
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Jahr für Jahr lassen wir viel Geld beim Finanzamt liegen, weil wir steuerliche Möglichkeiten nicht ausnützen.
Zugegeben: Eine Steuererklärung ist alles andere als eine einfache Sache. Damit es einfacher wird, gibt es in dieser Serie 12 Tipps zum Thema Lohnsteuer.
Experten der Arbeiterkammer informieren, denn immerhin geht es um viel Geld, für jeden einzelnen oder in Summe für alle Arbeitnehmer.
Beim Wohnsitzfinanzamt
Die Arbeitnehmerveranlagung (AN-Veranlagung) kann jeder Arbeitnehmer beim zuständigen Wohnsitzfinanzamt beantragen. So hat man die Möglichkeit, Ausgaben sowie eine eventuelle Negativsteuer für das abgelaufene Kalenderjahr geltend zu machen.
Was man braucht, ist das Formular L1. Es ist bei jedem Finanzamt oder online www.bmf.gv.at/formulare erhältlich.
Hilfreich ist auch unsere Broschüre "Steuer sparen";
online unter: www.akbgld.at/broschüren
Über FINANZonline
Seit dem Jahr 2003 besteht die Möglichkeit, die Arbeitnehmer-Veranlagung per Internet einzureichen. Zuerst den Zugangscode beim Finanzamt oder über Internet anfordern.
Vorteil: Vorabberechnung möglich ( dadurch Optimierung der Abschreibungen unter Ehepartnern).
Fünf Jahre Zeit
Um die AN-Veranlagung für ein Jahr zu machen, hat man fünf Jahre Zeit. Für das Kalenderjahr 2006 ist also der letzte Abgabetermin der 31. Dezember 2011, für 2010 der 31. Dezember 2015
Fünf Jahre Zeit
Pflichtveranlagung beim Finanzamt bis 30. September des Folgejahres.
Keine Belege, Rechnungen etc beilegen, sondern 7 Jahre aufbewahren und dem FA auf Verlangen vorlegen.
Achtung!
Wer zusätzlich nicht lohnsteuerpflichtige Einkünfte in der Höhe von mehr
als 730,-- Euro jährlich erzielt, muss bis zum 30. April bzw. 30.6. des jeweiligen Folgejahres eine Einkommenssteuererklärung (Formular E1 + E 1a) und nicht eine AN-Veranlagung machen.
Freie Dienstnehmer müssen immer die Einkommensteuererklärung abgeben, weil sie im Normalfall „Einkünfte aus Gewerbebetrieb“ beziehen!
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