Ich will kündigen. Das muss ich beachten.
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Die Kündigung durch den Arbeitnehmer selbst, der sich beruflich verändern will (und kann) oder der mit seinem bestehenden Arbeitsverhältnis unzufrieden ist. Dabei sind schon im Vorfeld viele Fragen zu klären. Hier die FAQs zum Thema:
- Wann gilt die Kündigung?
- Muss ich eine Begründung für meine Kündigung geben?
- Was ist der Kündigungstermin, was die Kündigungsfrist
- Wie lange sind die Kündgungsfristen?
- Was, wenn ich schon vor Ende der Kündigungsfrist mein Arbeitsverhältnis beende?
- Wie kann ich eine einvernehmliche Auflösung erreichen?
- Steht mir während der Kündigungsfrist bezahlte Freizeit zu?
- Bekomme ich auch dann eine Abfertigung, wenn ich selber kündige?
- Kann ich meinen Resturlaub in der Kündigungsfrist konsumieren?
Wann gilt die Kündigung?
Eine Kündigung ist wirksam, wenn sie dem Arbeitgeber gegenüber mündlich ausgesprochen wird (= Zugang der Kündigung) oder sobald sie der Arbeitgeber in den Händen hält. Das heißt, die schriftliche Kündigung ist nicht mit dem Zeitpunkt des Absendens (Poststempel), sondern erst mit dem Einlangen des Briefes beim Arbeitgeber wirksam (= Zugang der Kündigung). Ab diesem Zeitpunkt beginnt die Kündigungsfrist zu laufen. Berücksichtigen Sie daher bei einer schriftlichen Kündigung per Post die Dauer des Postweges!
AK-Tipp: Aus Beweisgründen empfiehlt es sich aber, eine Kündigung immer schriftlich und eingeschrieben an den Arbeitgeber zu übersenden.
Muss ich eine Begründung für meine Kündigung geben?
Ein Grund für eine Kündigung braucht nicht angegeben zu werden!
zum SeitenanfangWas ist der Kündigungstermin, was die Kündigungsfrist
Kündigungstermin ist der Zeitpunkt, an dem das Arbeitsverhältnis aufgelöst sein soll. Also der letzte Tag des Arbeitsverhältnisses und nicht der Tag, an dem die Kündigung ausgesprochen wird.
Die Kündigungsfrist ist der Zeitraum zwischen Zugang der Kündigung und dem Kündigungstermin.
Wie lange sind die Kündgungsfristen?
Angestellte: Haben Angestellte nichts Abweichendes vereinbart, können sie ihr Dienstverhältnis unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist jeweils zum Monatsletzten kündigen. Beträgt die Arbeitszeit von Angestellten jedoch weniger als ein Fünftel der gesetzlichen oder kollektivvertraglichen wöchentlichen Normalarbeitszeit (also z.B. weniger als 7,7 Stunden bei einer 38,5-Stunden-Woche), so gilt eine 14-tägige Kündigungsfrist, sofern nichts anderes vereinbart ist.
Arbeiter: Bei Arbeitern sind Kündigungsfrist und -termin in erster Linie in den einzelnen Kollektivverträgen geregelt. Es ist daher für einen Arbeiter erforderlich, vor dem Kündigen in den anzuwendenden Kollektivvertrag Einsicht zu nehmen. Im Zweifelsfall gibt die Arbeiterkammer Auskunft über Kündigungsfristen und -termine.
Was, wenn ich schon vor Ende der Kündigungsfrist mein Arbeitsverhältnis beende?
Grundsätzlich beendet auch eine frist- oder terminwidrige Kündigung das Arbeitsverhältnis zum angegebenen Termin. Verletzt jedoch der Arbeitnehmer Frist oder Termin, hat dies negative Folgen. Zum Beispiel den Verlust der Urlaubsersatz-leistung aus dem laufenden Urlaubsjahr, Verlust der Sonderzahlungen (kollektivvertragsabhängig), Schadenersatzpflicht usw. Beachten Sie daher unbedingt die Kündigungsfrist und den Kündigungstermin!
zum SeitenanfangWie kann ich eine einvernehmliche Auflösung erreichen?
Im Gegensatz zur Kündigung, die Arbeitnehmer und Arbeitgeber einseitig aussprechen können, müssen sich beide bei der einvernehmlichen Auflösung (oft auch falsch als einvernehmliche Kündigung) auf die Bedingungen einigen. Für Arbeitnehmer kann vor allem ein Verzicht auf bestehende Ansprüche problematisch sein. Die AK Burgenland empfiehlt daher dringend, eine solche Auflösung nur schriftlich einzugehen und diese vor Unterzeichnung von Experten der Arbeiterkammer prüfen zu lassen.
zum SeitenanfangSteht mir während der Kündigungsfrist bezahlte Freizeit zu?
Nein. Bei Arbeitnehmerkündigung gibt es keinen gesetzlichen Anspruch auf bezahlte Freizeit für Arbeitssuche! Achtung: Der Arbeitsvertrag oder ein anzuwendender Kollektivvertrag können allerdings einen Anspruch auf bezahlte Freizeit auch bei Arbeitnehmerkündigung vorsehen. Es ist daher ratsam, in den Arbeitsvertrag bzw. den Kollektivvertrag Einsicht zu nehmen!
zum SeitenanfangBekomme ich auch dann eine Abfertigung, wenn ich selber kündige?
Das kommt darauf an. Es ist zu unterscheiden zwischen:
Abfertigung alt:
Gilt für Arbeitsverhältnisse, die vor 1.1.2003 begonnen haben und nicht durch schriftliche Vereinbarung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber ins neue Abfertigungsmodell umgestellt wurden (= altes Recht).
Bei einer Kündigung durch den Arbeitnehmer geht der gesetzliche Anspruch auf Abfertigung im Regelfall verloren.
Abfertigung neu:
Gilt für Arbeitsverhältnisse, die nach dem 31.12.2002 begonnen haben oder die zwar vor dem 1.1.2003 begonnen haben, aber durch schriftliche Vereinbarung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber ins neue Modell umgestellt wurden (= neues Recht).
Bei einer Kündigung durch den Arbeitnehmer besteht kein Anspruch auf Auszahlung, die Abfertigung bleibt aber in der betrieblichen Vorsorgekasse und geht nicht verloren. Sie kann nach 3 Jahren ohne Beitragspflicht in die Kasse eines neuen Arbeitgebers übertragen werden.
Wenn in einem weiteren Arbeitsverhältnis Anspruch auf Auszahlung einer Abfertigung besteht, kann auch über die in einer BV-Kasse verbliebene frühere Abfertigung verfügt werden.
Kann ich meinen Resturlaub in der Kündigungsfrist konsumieren?
Urlaub ist stets zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu vereinbaren. Wenn daher keine Urlaubsvereinbarung zwischen Ihnen und Ihrem Arbeitgeber zustande kommt, müssen Sie bis zum Ablauf der Kündigungsfrist - mit Ausnahme einer allfälligen bezahlten Freizeit für Arbeitssuche - in der Kündigungsfrist Ihrer Arbeitsverpflichtung nachkommen.
ACHTUNG:
Bei Arbeitnehmerkündigung kann eine vereinbarte Konkurrenzklausel wirksam werden; gleiches gilt, wenn eine Vereinbarung über den Rückersatz von Ausbildungskosten geschlossen wurde.
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