Das Probleme mit dem Rücktrittsrecht

Anfragen zum Rücktritt bei sogenannten Haustürgeschäften stellen eine Fixgröße in der Konsumentenberatung der Arbeiterkammer Burgenland dar. Bei überraschenden Vertreterbesuchen verschiedener Firmen schließen Konsumenten immer wieder unüberlegt Verträge ab. Sei es bei Telefon, Strom oder Zeitschriften: Den oft aufdringlichen Vertreter der Unternehmen gelingt es immer wieder – besonders älteren Menschen – eine Unterschrift abzuluchsen. Erst danach bereuen viele Konsumenten ihr Ja zum Vertrag. Gelten Haustürgeschäfte? Und wann besteht ein Rücktrittsrecht?

Prinzipiell: Auch Konsumenten müssen sich an Verträge halten

Entgegen der Meinung vieler ist auch der Konsument an seine Zustimmung zu einem Vertrag sofort gebunden und kann sie einseitig nicht mehr widerrufen! Der Unternehmer kann auf die Erfüllung bestehen, der Konsument kann aus dem Vertrag nur mehr im Einvernehmen mit dem Unternehmen entlassen werden.
Deshalb: Geben Sie nie die Zustimmung zu einem Vertrag ab – egal ob mit oder ohne Unterschrift, schriftlich oder mündlich – wenn Sie die Vereinbarung vielleicht nicht halten wollen. Wichtig: Auch mündliche Zusagen sind verbindlich.

Von diesem Grundsatz der Vertragstreue gibt es jedoch Ausnahmen.
  • Das vertragliche Rücktrittsrecht: In dem Vertrag ist festgelegt, dass der Konsument kostenlos innerhalb einer bestimmten Frist ohne Angabe von Gründen zurücktreten kann. Ein solches Rücktrittsrecht kommt in der Praxis selten vor.
  • Die Stornierung: Der Konsument darf den Vertrag gegen + Das gesetzliche Rücktrittsrecht sieht ebenfalls den kostenlosen Rücktritt vom Vertrag innerhalb ohne Angabe von Gründen von, die Bestimmungen sind aber nicht in einem Vertrag, sondern im Gesetz festgelegt. Hier ist vor allem die Bestimmung in Paragraph § 3 Konsumentenschutzgesetz wichtig, das auf Haustürgeschäfte abzielt.

Was ist ein Haustürgeschäft?

Ein Haustürgeschäft liegt vor, wenn der Konsument seine Vertragserklärung weder in den Geschäftsräumlichkeiten noch auf einem Messe- oder Marktstand des Unternehmers abgegeben hat.
Der Gesetzgeber vermutet, dass eine Konsument bei sog. „Haustürgeschäften“ seine Vertragserklärung nicht völlig frei von Überredung und psychologischen Zwang abgibt. Er räumt daher dem Verbraucher ein Rücktrittsrecht ein, damit dieser seine Entscheidung nochmals in Ruhe überdenken kann.

Wann gilt das Rücktrittsrecht

Das Rücktrittsrecht steht dem Konsumenten zu, wenn er seine Vertragserklärung weder in den vom Unternehmen dauernd benützten Geschäftsräumen noch bei einem vom Unternehmer benützten Markt- oder Messestand abgegeben hat.
Die Rücktrittsfrist beträgt eine Woche. Die Rücktrittsfrist ist gewahrt, wenn der Verbraucher seine Erklräung innerhalb der Frist absendet.

Der Rücktritt vom Geschäft

Der Rücktritt von einem Haustürgeschäft muss schriftlich und spätestens binnen einer Woche nach Zustandekommen des Vertrages erklärt werden. Aus Beweisgründen empfiehlt sich der Rücktritt mit eingeschriebenem Brief.

WICHTIG: Einschreibezettel und Kopie des Schreibens unbedingt aufbewahren.

Die einwöchige Rücktrittsfrist beginnt erst zu laufen, sobald der Konsument vom Unternehmer eine Urkunde erhält, die zumindest Namen und Anschrift des Unternehmers, die zur Identifizierung des Vertrages notwendigen Angaben sowie eine Belehrung über das Rücktrittsrecht enthält. Diese Urkunde (z.B. Vertragsdurchschrift, Bestellschein) ist dem Konsumenten schon bei Vertragsabschluss zu übergeben. Bei der Bestellung von Zeitschriften (ausgenommen von Tageszeitungen) muss dem Konsumenten eine Urkunde noch extra mit der Post zugesandt werden. Erst ab Erhalt dieser Auftragsbestätigung beginnt die einwöchige Rücktrittsfrist zu laufen.
Unterbleibt diese schriftliche Belehrung, erlischt das Rücktrittsrecht spätestens einen Monat nach vollständiger Erfüllung des Vertrages durch beide Vertragspartner (z.B. Lieferung und vollständige Bezahlung), bei Versicherungsverträgen spätestens einen Monat nach Erhalt der Polizze.

Wie sieht so ein Rücktrittsschreiben aus?

Für den Rücktritt genügt ein Schreiben mit folgendem Inhalt:

„Ich habe am .............. bei Ihnen ein(e) ............................ zum Preis von .................... Euro bestellt/gekauft. Gemäß § 3 KSchG sowie aus jedem anderen tauglichen Rechtsgrund erkläre ich fristgerecht meinen Rücktritt vom Vertrag.
Unterschrift und Datum“

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