Lebensmittelkennzeichnung: Vergebene Chancen auf Verbesserungen

„Mit der Verordnung zur neuen EU-Lebensmittelkennzeichnung wurden etliche Chancen auf echte Verbesserungen für die KonsumentInnen vergeben“, kritisiert Gabriele Zgubic, Leiterin der Abteilung Konsumentenpolitik in der AK Wien.

Insbesondere vermissen AK und andere europäische Konsumentenschutzorganisationen die verbindliche Einführung einer farbgestalteten Nährwertampel. Eine solche Ampel hätte eine deutlich verbesserte Verständlichkeit wichtiger Produktinformation bedeutet. Hier ist die EU vor der Lebensmittelindustrie in die Knie gegangen. Denn fett- und zuckerreiche Produkte wären für die KonsumentInnen klarer und leichter erkennbar gewesen.

Und woher kommt nun das Fleisch?

Auch die verbindliche Herkunftskennzeichnung wertbestimmter Rohstoffe in bestimmten landwirtschaftsnahen Produkten wie Fleischwaren oder Milchprodukte wurde unnötiger Weise auf die lange Bank geschoben. Die beschlossene Evaluierung- und Überprüfungsphase verhindert auf Jahre die Herkunfts-Kennzeichnung, die aber für die KonsumentInnen für ihre Kaufentscheidung wichtig wäre. Im September soll die Verordnung im EU-Rat beschlossen werden. Da bleibt noch Zeit für Reparaturen.

Nährwertampel auf nationaler Ebene

Es soll ermöglich werden, dass auf nationaler Ebene Nährwertampeln eingeführt werden können. Insbesondere soll das bei bestimmten Produkten wie bei Fertiggerichten, Erfrischungsgetränken oder Snacks möglich sein. Darüber hinaus soll es zu einer verbindlichen Herkunftskennzeichnung auch bei den landwirtschaftsnahen Produkten kommen. Die KonsumentInnen brauchen diese Information. Sie wollen wissen, was bei ihnen auf den Tisch kommt.

Einzelne Verbesserungen finden sich aber dennoch:

  • Erstmals wird der vielfachen Unlesbarkeit und Unübersichtlichkeit von Produktetikettierungen der Kampf angesagt. Durch die Festlegung von Mindestschriftgrößen soll die Lesbarkeit verbessert werden, auch Anforderungen an den Kontrast von Schrift und Verpackungsmaterial sollen hier Verbesserungen bringen.

  • Die Nährwertkennzeichnung wird für alle Produkte verbindlich – wenn schon nicht in Form der geforderten Nährwertampel und nicht zwingend augenfällig auf der Produktvorderseite, wie von der AK gefordert. Künftig müssen neben Energie, Eiweiß, Kohlehydrat und Fett auch Zucker, gesättigte Fettsäuren und Salz grundsätzlich immer gekennzeichnet werden.

  • Auch im Bereich des Täuschungsschutzes wird es kleine Verbesserungen geben. Produktimitate wie käseähnliche pflanzliche Produkte oder zusammengeklebtes Fleisch müssen als solche deutlich etikettiert werden.

  • Die Verordnung sieht auch vor, dass künftig bei allen Frischfleischsorten die Herkunft gekennzeichnet werden muss. Seit der BSE-Krise galt dies nur für Rindfleisch.

Beispiel: Was sagt die Ampel zu Frühstücksflocken?

Die AK hat "Cini Minis" von Nestlé von getestet (geröstete Getreidestückchen mit Vollkornweizen und Zimtgeschmack). Welche Farben zeigt die Ampel, wenn ein 12-jähriges Mädchen eingibt, dass sie eine Portion von (30 Gramm) essen wird?

Bei Fett und Salz springt die Ampel auf Gelb und rät zu moderatem Konsum. Bei Zucker zeigt sie dagegen die Farbe rot: Das Mädchen sollte nur wenig von dem Produkt essen. Bereits eine Portion deckt fast ein Fünftel (18%) des Zucker-Tagesbedarfs.

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