Lehr- und Schulbeihilfe

Für Kinder aus einkommensschwachen Familien vergibt die AK Burgenland Lehr- und Schulbeihilfen.

  • Familien, deren Nettoeinkommen monatlich € 1.857,-- (Eltern + Kind) nicht übersteigt. Für jedes weitere Kind erhöht sich die Grenze um 10 % dieses Betrages

  • Familie mit 1 Kind € 1.857,-- netto
  • Familie mit 2 Kindern € 2.042,70 netto
  • Familie mit 3 Kindern € 2.228,40 netto
  • Famillie mit 4 Kindern € 2.414,10 netto
  • Familie mit 5 Kindern € 2.599,80 netto

  • Schüler weiterführender Schulen ab der 9. Schulstufe sowie Teilnehmer an einem Vorbereitungslehrgang für die Erlangung der Qualifikation zum Besuch einer Fachhochschule.

    Bei der Berechnung des Familieneinkommens bleiben Trennungsgelder, Fahrtkosten, Überstunden, Familienbeihilfe, etc. außer Betracht.

AK-Lehrbeihilfe

Sie beträgt monatlich 40,-- Euro und gelangt in Halbjahresraten zu je 240,-- Euro zur Auszahlung.

Voraussetzung für die Gewährung ist, dass kein Anspruch auf eine gleichartige Förderung von dritter Seite (Landesregierung, AMS und dergleichen) besteht.

AK-Schulbeihilfe

Sie beträgt monatlich 35,-- Euro wird für 10 Monate gewährt und ebenfalls 2 x pro Jahr ausbezahlt.

Ist der Schüler in einem Internat untergebracht, wird der Heimkostenbeitrag bei der Berechnung des Familieneinkommens in Abzug gebracht.

Voraussetzung für die Gewährung der Beihilfen

Zumindest ein Elternteil muß im Burgenland beschäftigt sein.

Die AK-Schulbeihilfe wird auch für den 2. Bildungsweg gewährt!

Achtung! Die AK-Lehr- oder Schulbeihilfe wird nicht rückwirkend, sondern erst ab dem Zeitpunkt der Antragstellung gewährt!

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