Vor Arbeitsmarktöffnung 2011: Lohndumping im Burgenland bekämpfen!
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Nur Kontrollen und Strafen verhindern, dass Unternehmen mit
billigen Arbeitskräften unsere Mindestlöhne unterlaufen
Ab Mai 2011 haben Arbeitnehmer und Firmen der neuen EU-Mitgliedstaaten aus Osteuropa unbeschränkten Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt. „Jeder Arbeitnehmer, der in Österreich tätig ist, muss nach unseren kollektivvertraglich festgesetzten Mindestlöhnen bezahlt werden. Insbesondere Ostfirmen wird das aber wenig scheren und sie werden mit billigen Arbeitskräften im Burgenland Lohn- und Sozialdumping betreiben,“ warnt AK-Präsident Alfred Schreiner. „Denn es kontrolliert niemand, ob sich die in Österreich tätigen Unternehmen an kollektiv-vertragliche Mindeststandards halten. Und selbst wenn Verstöße bekannt werden, ist es schwierig, diese Firmen rechtlich zu belangen. Hier ist dringender Handlungsbedarf gegeben.“
Deshalb hat Sozialminister Hundstorfer jetzt ein Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz zur Begutachtung vorgelegt.
Damit wird eine langjährige Forderung der Arbeiterkammer umgesetzt, denn auch viele heimische Unternehmen versuchen bei der Lohnverrechnung kollektivvertragliche Bestimmungen zu umgehen und bringen damit ihre Mitarbeiter um den ihnen zustehenden Lohn. Mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf werden erstmals wirksame und zielführende Maßnahmen gesetzt, wie etwa die Kontrolle des Mindestlohns und die Sanktionierung der Unterentlohnung durch den Arbeitgeber mit einer Verwaltungsstrafe.
Die Verwaltungsstrafe kann € 5.000 bis € 50.000 betragen, im Wiederholungsfall € 10.000 bis € 100.000.
„Wir brauchen dieses Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz, damit einerseits Arbeitnehmer fair entlohnt werden und andererseits bei uns für alle
Unternehmen – egal ob aus dem In- oder Ausland – gleiche Bedingungen gelten.
Das ist auch im Interesse der burgenländischen Unternehmer,“ so AK-Präsident Alfred Schreiner. „Die Arbeiterkammer versteht daher den angekündigten Widerstand
der ÖVP gegen das Gesetz überhaupt nicht, weil sie damit nur die schwarzen Schafe unter den Unternehmen schützt. Die Einhaltung der Kollektivverträge sollte für österreichische Unternehmen selbstverständlich sein. Wir fordern alle Parteien auf, das Gesetz rasch zu beschließen.“
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