VKI: Verbandsklage gegen „Lottelo“
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Mit dem Slogan „Mach einen Freund von dir zum Millionär“ wirbt momentan das Unternehmen „Lottelo“ und möchte vor allem Jugendliche dazu bewegen, mittels SMS an einem „Lotteriespiel“ teilzunehmen. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat bereits eine Verbandsklage eingebracht und auch das Finanzministerium warnt vor einer allfälligen Gebührenpflicht, die den Loskäufer und nicht den Gewinner belasten kann.
Seit einiger Zeit sind sowohl im Fernsehen als auch auf Plakatwänden Anzeigen zu sehen, die für „Lottelo“ werben. Die „Loskäufer“ können an eine Mehrwertnummer (70 Cent pro SMS) die Handynummer eines Freundes versenden, der schließlich bei der täglichen Ziehung teilnimmt. Der Loskäufer selbst kann dabei nichts gewinnen. Dem Gewinner winken eine Millionen Euro, wobei die Gewinnchance mit 1:12 Millionen geringer ist als bei Lotto „6 aus 45“.
Spielregeln
Mitmachen können alle, die bereits 16 Jahre alt sind – kontrolliert wird das jedoch erst im Fall eines Gewinnes, der – sollte der Loskäufer unter 16 Jahre alt sein – nicht ausbezahlt wird. Die Handynummer des Freundes wird per SMS an eine Mehrwertnummer gesendet und schließlich erhalten beide ein SMS mit der Teilnahmebestätigung retourniert. Auf der Homepage von „Lottelo“ heißt es zudem: „Hat ein Freund für Dich Lottelo gespielt bekommst Du eine SMS. Möchtest Du zurückspielen, kannst Du auch den Rückspielcode aus der SMS benutzen.“ Jene Handynummern, die gespielt werden, kommen in einen Pool, der insgesamt 12 Millionen wahrscheinliche Nummern umfasst. Diese Zahl entspricht ungefähr der Gesamtzahl der existierenden Mobilfunknummern. Es kann somit theoretisch auch möglich sein, dass eine Nummer gezogen wird, die gar nicht existiert.
Unterlassungsklage durch VKI
Der VKI ortet in diesem Spiel eine große Gefahr und hat deshalb eine Klage wegen unlauteren Wettbewerbs „gegen die Grundidee des Spiels“ eingebracht. Vor allem Jugendliche stehen bei diesem Spiel unter einem psychologischen Druck, für ihre Freunde zu spielen. Denn je mehr jemand spielt, desto mehr spielen auch für denjenigen mit. Auch auf der Homepage heißt es „Du und Dein Freund bekommt eine SMS als Teilnahmebestätigung. Mag er Dich, spielt er auch für Dich.“
Auch in Punkto Datenschutz haben die Konsumentenschützer ihre Bedenken angemeldet, denn es werden ungefragt Mobilnummern von Freunden, Verwandten usw. an „Lottelo“ versendet. Die Mobilnummern, die täglich gewonnen haben, werden schließlich auf der Homepage von „Lottelo“ veröffentlicht, wobei die letzten zwei Zahlen verschlüsselt dargestellt werden.
Es bleibt abzuwarten, wie das Gericht bei der Klage des VKI entscheiden wird. Bis ein rechtskräftiges Urteil vorliegt, gilt die Warnung der AK-Konsumentenschützer insbesondere an Jugendliche, nicht an diesem Spiel teilzunehmen.
AK-Konsumentenberatung
Telefon 050/258-3000
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