Unerwünschte Mehrwertdienste, was kann man tun?

In letzter Zeit häufen sich in der Konsumentenberatung der AK Burgenland die Beschwerden wegen Belästigungen oder unerwünschter Kosten durch Mehrwert-SMS. Oft ist es für KonsumentInnen nicht sofort erkennbar, dass hinter einer SMS-Nachricht ein Mehrwertdienst steckt.

Vorsicht vor unaufgefordert zugesandten SMS!

Unerbetene SMS sind nicht nur lästig, sondern können auch teuer kommen. Derzeit erhalten viele Burgenländer beispielsweise SMS mit Inhalten wie "Ich finde dich total süss, deshalb schreibe ich dir … du weißt bestimmt gar nicht wer hier ist, oder?". Diese Nachrichten kommen aber meist nicht von den bekannten 09xx-Nummern, sondern von mobilen Rufnummern mit den Vorwahlen 0650 oder 0676. Antwortet man auf diese SMS erhält man plötzlich SMS von einer 0930-Nummer. Dieser Rufnummernbereich wird von Mehrwertdiensten verwendet. Die Antwort-SMS löst also einen kostenpflichtigen Mehrwertdienst aus, ohne, dass Konsumenten dies gleich bemerken.

Ist es auch möglich, dass ich für den bloßen Erhalt einer SMS zahlen muss, ohne darauf geantwortet zu haben?

Unseriöse Handy-Dienste setzen nicht nur auf aufdringliche Werbung, sondern drängen oft auch direkt teure Mehrwert-SMS auf. Die auf dem Handy eingehenden unbestellten SMS werden – ohne darauf zu reagieren - verrechnet oder in den Nachrichten finden sich Web-Push-Links, die man eventuell unachtsam aktiviert.
Das Entgelt für eine Mehrwert-SMS kann bis zu Euro 10,-- betragen. Auch wenn die Kosten pro SMS überschaubar sind, können diese über Hand nehmen, wie der Fall von Herrn W. zeigt. Er schilderte einer AK Konsumentenschützerin: „Ich habe unaufgefordert sieben Mehrwert-SMS von einer 900-Nummer bekommen, sie nicht geöffnet und eine Rechnung über 28 Euro erhalten.“

Was kann man tun, wenn unerwünschte Mehrwertdienste verrechnet wurden?

Kontrollieren Sie Ihre Telefonrechnung immer sofort! Mehrwertdienste kann man einmal jährlich kostenlos beim eigenen Netzbetreiber sperren lassen. Eine SMS-Sperre ist auch online kostenlos beim Internetombudsmann (www.ombudsmann.at) möglich. Der Mehrwertdienst muss auch eingestellt werden, wenn man eine SMS mit dem Inhalt „Stopp“ als Antwort sendet, diese SMS darf selbstverständlich nicht verrechnet werden.
Scheinen nicht bestellte Mehrwertdienste auf, muss der Betrag beim eigenen Netzbetreiber meist binnen 4 Wochen schriftlich, am besten per Einschreiben, beeinsprucht werden. Passiert das nicht, gilt der Betrag nach Ablauf der Einspruchsfrist als anerkannt. Die genauen Fristen findet man in den Geschäftsbedingungen der Netzbetreiber oder direkt auf den Rechnungen. Die Mobilfunkbetreiber müssen den Kundeneinspruch prüfen und den Betrag zurückzahlen, wenn kein SMS-Abo-Vertrag vorliegt. Dem Absender drohen – soweit er ausfindig gemacht werden kann – erhebliche Verwaltungsstrafen.

Muss man trotz Rechnungseinspruch die Telefonrechnung bezahlen?

Der strittige Betrag muss grundsätzlich vorerst bezahlt werden. Wenn man sich aber gleich nach dem Rechnungseinspruch an die Schlichtungsstelle der RTR (Rundfunk & Telekom Regulierungs-GmbH) wendet und der Rechnungseinspruch begründet erscheint, wird die Fälligkeit der Rechnung von der RTR aufgeschoben. Der strittige Betrag muss allerdings mindestens die Höhe von 20 Euro erreichen, damit die Schlichtungsstelle tätig wird.

Tipps gegen unerwünschte Kosten durch Mehrwert-SMS

  • Reagieren Sie niemals auf SMS von unbekannten Absendern!
  • Falls Sie Klingeltöne u.ä. per SMS bestellen, beachten Sie, dass Sie mit einer einzigen SMS Bestellung oft ein Abonnement für einen längeren Zeitraum abschließen! In der Werbung wird dieser Umstand oft verschwiegen.
  • Bekommen Sie unerwünschte SMS-Werbung, dann erstatten Sie Anzeige beim Fernmeldebüro!
  • Anbot-SMS müssen Tarifinfos enthalten – Ausnahmen gibt es bei Mehrwertdiensten mit der Vorwahl 0901, da hier das Entgelt an den beiden nachfolgenden Stellen erkennbar ist (z.B. 090170 – Kosten 70 cent). Nach Erhalt der Anbot-SMS muss die Nutzung noch abgelehnt werden können. Wirksam bestellt ist, wenn Sie das Angebot mit einer weiteren SMS bestätigen.
  • Wiederkehrende Abo-SMS müssen jederzeit kostenfrei abbestellt werden können – senden Sie das Kennwort "Stopp" an den Serviceanbieter. Beeinspruchen Sie alle weiteren Rechnungsbeträge bei Ihrem Handyanbieter schriftlich und fristgerecht.
  • Achten Sie darauf, ob in SMS-Angeboten Informationen wie Firmenname, genauer Firmensitz und Kontaktmöglichkeiten angegeben sind. Wer diese Infopflichten nicht erfüllt, missachtet bereits viele Verbraucherschutzvorschriften.
  • Schützen Sie sich vorbeugend. Sperren Sie - soweit Ihr Anbieter dies anbietet und Sie Mehrwert- Dienste nicht aktiv nutzen - den Zugang zu Premium-SMS.
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