Mindestpension (=Ausgleichszulage)

Ihr Kreuz tut ständig weh – oder Sie haben Kreislaufbeschwerden oder müssen nach schwerer Krankheit fit werden: Dann können Sie über Ihre Ärztin oder Ihren Arzt eine Kur beantragen. Die Kur-Kosten übernimmt bis auf einen Selbstbehalt Ihre Pensionsversicherung – wenn sie die Kur für notwendig hält.

Achtung bei weiterem Einkommen

Keine oder eine entsprechend gekürzte Ausgleichszulage gibt es, wenn Sie zusätzlich zur Pension ein weiteres Einkommen beziehen, egal ob dieses aus selbstständiger oder unselbständiger Tätigkeit stammt. Unterhaltszahlungen, die Sie als Geschiedene/r bekommen, werden ebenfalls ins Einkommen einbezogen.

Im Ausland

Sind Sie in einem Kalenderjahr insgesamt länger als 8 Wochen im Ausland, dann entfällt die Ausgleichszulage. Die Pension wird aber weiter bezahlt und die Zulage kann wieder beantragt werden.

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