Mindestsicherung im Burgenland

Nach langem Tauziehen wird in Österreich die Bedarfsorientierte Mindestsicherung (BMS) eingeführt und damit die Sozialhilfe ersetzt.

ACHTUNG:

Im Burgenland ist das Begutachtungsverfahren für das Gesetz schon abgeschlossen, der Landtag soll im Oktober oder November das Gesetz beschließen. Bezugsberechtigte aus dem Burgenland können nach Verlautbarung des Gesetzes ohne zusätzlichen Antrag das Geld auch rückwirkend ab September bekommen.

zum Seitenanfang Wer hat Anspruch auf die Mindestsicherung?

Bevor man die Mindestsicherung bekommt, muss das eigene Vermögen aufgebraucht werden, bis nur mehr 3.720 Euro übrig sind. Ausnahmen sind die als Hauptwohnsitz genutzte Eigentums-Wohnung und die Wohnungseinrichtung. Wer ein Auto besitzt, muss dieses verkaufen - außer das Gefährt ist berufs- bzw. behinderungsbedingt notwendig.

Anspruch haben Personen, die

  • hilfsbedürftig sind und ihren Hauptwohnsitz bzw. ihren dauernden Aufenthalt in Österreich haben

  • deren jeweiliger Bedarf nicht durch eigene Mittel gedeckt werden kann

  • und bei denen Bereitschaft zum Einsatz der eigenen Arbeitskraft besteht
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  • Ausnahmen:

    Folgende Personen müssen nicht arbeitsbereit sein:


    Personen, die

    a) das Regelpensionsalter erreicht haben

    b) Betreuungspflichten für Kinder haben, welche ihr 3. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sofern keine geeignete Betreuungsmöglichkeit vorhanden ist

    c) Betreuungsleistung gegenüber Angehörigen haben, welche ein Pflegegeld mindestens der Stufe 3 beziehen

    d) die Sterbebegleitung oder Begleitung von schwerstkranken Kindern leisten

    e) die in einer bereits vor Vollendung des 18. Lebensjahres begonnen und zielstrebig verfolgten Erwerbs- oder Schulausbildung stehen (ein Studium zählt hier nicht dazu).
zum Seitenanfang Die Höhe der Mindestsicherung

Die Mindestsicherung besteht aus 2 Teilen: 558 Euro Grundbetrag und 186 Euro Wohnkostenanteil pro Monat. Zusammen sind das 744 Euro

  • Paare bekommen den 1,5 fachen Betrag: 1.116 Euro
  • für Kinder gibt es jeweils 143 Euro

    Einkommen, Arbeitslosengeld, Unterhaltszahlungen u. ä. werden jeweils angerechnet und reduzieren den Anspruch

Wo kann die Mindestsicherung beantragt werden?

Die Mindestsicherung soll im Burgenland laut Gesetzesentwurf bei den Bezirkshauptmannschaften und Magistraten beantragt werden können.

ACHTUNG: Anträge sind erst nach Inkrafttreten des Gesetzes im Burgenland möglich. Die Mindestsicherung wird dann rückwirkend ab September ausbezahlt.
Zusätzlich können Anträge auch bei den Geschäftsstellen des Arbeitsmarktservice (AMS) abgegeben werden.
Für grundlegende Fragen zur Mindestsicherung können Sie kostenlos das Sozialtelefon des Sozialministeriumss unter 0800 20 16 11 werktags zwischen 9 und 16 Uhr kontaktieren.

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