Mindestsicherung: Wer bekommt wie viel?

Mit 1. Jänner 2011 hat die Bedarfsorientierte Mindestsicherung (BMS) die Sozialhilfe in nunmehr allen Bundesländern ersetzt.

Wer Anspruch auf die Mindestsicherung hat

Bevor man die Mindestsicherung bekommt, muss das eigene Vermögen aufgebraucht werden, bis nur mehr 3.866,30 € (2012) übrig sind.
Ausnahmen sind die als Hauptwohnsitz genutzte Eigentums-Wohnung und die Wohnungseinrichtung. Wer ein Auto besitzt, muss dieses verkaufen - außer das Gefährt ist berufs- bzw. behinderungsbedingt notwendig.

Anspruch haben Personen, die
  • hilfsbedürftig sind und ihren Hauptwohnsitz bzw. ihren dauernden Aufenthalt in Österreich haben
  • deren jeweiliger Bedarf nicht durch eigene Mittel gedeckt werden kann
  • und bei denen Bereitschaft zum Einsatz der eigenen Arbeitskraft besteht

    Ausnahmen: folgende Personen müssen nicht arbeitsbereit sein: Personen, die

    a) das Regelpensionsalter erreicht haben

    b) Betreuungspflichten für Kinder haben, welche ihr 3. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sofern keine geeignete Betreuungsmöglichkeit vorhanden ist

    c) Betreuungsleistung gegenüber Angehörigen haben, welche ein Pflegegeld mindestens der Stufe 3 beziehen

    d) die Sterbebegleitung oder Begleitung von schwerstkranken Kindern leisten

    e) die in einer bereits vor Vollendung des 18. Lebensjahres begonnen und zielstrebig verfolgten Erwerbs- oder Schulausbildung stehen (ein Studium zählt hier nicht dazu).

So viel Geld bekommen Sie

  • Die Mindestsicherung (2012) besteht aus 2 Teilen: 579,95 € Grundbetrag und 193,32 € Wohnkostenanteil pro Monat. Zusammen sind das 773,26 €
  • Personen in Lebensgemeinschaften bekommen den 1,5 fachen Betrag: 1159,90 €
  • für Kinder gibt es jeweils 139,19 €, ab dem 4. Kind 115,99 € Die Bundesländer können höhere Beiträge sowie Ergänzungsleistungen auszahlen, z.B. wenn die tatsächlichen Wohnkosten höher sind. Einkommen, Arbeitslosengeld, Unterhaltszahlungen u. ä. werden jeweils angerechnet und reduzieren den Anspruch.

Wo Sie die Mindestsicherung beantragen

Die Mindestsicherung kann – je nach Bundesland – bei Bezirkshauptmannschaften, Gemeindeämtern oder Magistraten beantragt werden. Zusätzlich können Anträge auch bei den Geschäftsstellen des Arbeitsmarktservice (AMS) abgegeben werden.

Für grundlegende Fragen zur Mindestsicherung können Sie kostenlos das Sozialtelefon des Sozialministerium unter 0800/ 20 16 11 werktags zwischen 9 und 16 Uhr kontaktieren.

Darüber hinausgehende Informationen zur landesspezifischen Gesetzeslage in Wien erhalten Sie unter der Servicenummer 01 4000/ 80 40 (zum Ortstarif).

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