Nach dem Ferialjob
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AK-Jugendreferat erwartet im September viele Beschwerden über die Entlohnung
Praktikum, Ferialjob, Volontariat: Tausende Jugendliche wollten in den Sommermonaten Geld verdienen. „Die Zahl der Klagen darüber, dass die Jugendlichen falsch oder gar nicht entlohnt werden, häufen sich“, sagt AK-Jugendreferent Simon Schumich. Das Kernproblem: Vielen Unternehmen, aber auch den Jugendlichen selbst, ist der Unterschied zwischen Praktikum, Ferialjob und Volontariat nicht klar. Die AK Burgenland rät: Lasst Eure Endabrechnungen kontrollieren!
„Aus unserer Beratungstätigkeit im Sommer wissen wir: Die meisten Jugendlichen nehmen schlechte Bedingungen und Schikanen während der Beschäftigung zähneknirschend hin, wenn dann wenigstens die Bezahlung in Ordnung ist“, zieht Simon Schumich Bilanz.
„Nach Ende des Praktikums oder des Ferialjobs stellt sich aber in vielen Fällen heraus, dass sie mit einem Butterbrot abgespeist werden sollen. Deshalb wenden sich viele erst jetzt mit ihren Problemen an die Arbeiterkammer.“
Viele Probleme bei der Abrechnung
Entscheidend für die Entlohnung ist, welches Arbeitsverhältnis vorgelegen hat. Vielen Arbeitgebern, aber auch den Jugendlichen selbst, sind die Unterschiede nicht klar. Schumich: „Oft werden Jugendliche als Volontäre mit einer Art Taschengeld entlohnt im Betrieb mussten sie aber genauso wie andere Arbeitnehmer zu fixen Arbeitszeiten bestimmte Tätigkeiten verrichten.“ Oft werden sie „schwarz“ beschäftigt.
Viele Probleme ergeben sich aber auch bei der Abrechnung der Überstunden oder aliquoten Berechnung des Urlaubs- und Weihnachtsgeldes. Hilfreich bei der Einforderung von Entlohnung sind in allen Fällen genaue Arbeitsaufzeichnungen der Jugendlichen.
„Wir wollen erreichen, dass sich die Jugendlichen bei ihren ersten Erfahrungen in der Arbeitswelt die Entlohnung besonders genau ansehen und bei Mängeln ihr Recht auch einfordern “, sagt Simon Schumich und appelliert: „Lasst euch nicht zur Schnecke machen. Es lohnt sich, rasch zu handeln, denn viele Ansprüche verfallen nach nur wenigen Monaten. Die AK Burgenland steht mit Rat und Tat jederzeit zur Verfügung.“
- Praktikum: Muss im Lehrplan (z.B. HTL) vorgeschrieben sein und die Absolvierung muss auch der Schule gemeldet werden. Die Entlohnung ist im Kollektivvertrag festgelegt oder muss vereinbart werden.
- Ferialjob: Hier gelten die gleichen Bestimmungen wie für „normale“ ArbeitnehmerInnen. Arbeitsumfang und Entlohung müssen dem Kollektivvertrag entsprechen.
- Volontariat: Dient dem Kennenlernen eines Betriebes. Der Volontär arbeitet ohne Lohn, dafür ist er zu keinen Arbeitsleistungen verpflichtet. Wer zu fixen Arbeitszeiten und bestimmten Leistungen verpflichtet worden ist, der kann kein Volontär sein. Es liegt ein Arbeitsverhältnis vor, das nach dem Kollektivvertrag entlohnt werden muss.
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