Neue Werbefahrt
Eine „Rätsel-Gewinnbenachrichtigungszentrale“ verschickt derzeit im Burgenland Gewinnverständigungen.
Unter dem dramatischen Titel „Achtung – Letzter Zustellversuch – Achtung“ wird behauptet, man habe seit Mai vergeblich versucht, die Gewinner zu erreichen. Nun gäbe es die letzte Chance, den 3. Preis in Höhe von 2.500 Euro abzuholen. Das alles im Rahmen einer „wunderschönen Ausflugsfahrt in Ihrer Region“. Zur Auszahlung benötige man die Gewinnbenachrichtigung und einen Reisepass oder den Personalausweis.
Wer keine Kopie hat, kann nicht nachweisen, dass ihm ein Gewinn zugesagt wurde.
„Wozu diese Dokumente benötigt werden, ist klar“, meint Eva Schreiber von der Konsumentenberatung der AK Burgenland, „Das Reisedokument braucht man, weil die angebliche Gewinnübergabe im benachbarten Ausland stattfindet und die Gewinnverständigung wird den Teilnehmern an der Werbefahrt – denn um nichts anderes handelt es sich - im Rahmen der Warenpräsentation abgeknöpft.“
Wer keine Kopie hat, kann nicht nachweisen, dass ihm ein Gewinn zugesagt wurde. Und diesen Nachweis braucht man, wenn man den Gewinn einklagen will. „Das sollte man jedoch nur tun, wenn man die Deckungszusage einer Rechtsschutzversicherung hat. Sonst bleibt man möglicherweise auf hohen Kosten sitzen“, so Schreiber.
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