Die Neuregelung der Altersteilzeit

Die wichtigsten Punkte zusammengefasst:

  • Wegfall der Ersatzarbeitskraft

  • weniger Altersteilzeitgeld an die Unternehmen

  • Altersteilzeit über das Antrittsalter der Korridorpension hinweg

  • die Neuregelung gilt seit 1. September 2009

Teilzeitbeschäftigte: Altersteilzeit wird auch von Teilzeitbeschäftigten, die mindestens 60% der gesetzlichen bzw. kollektivvertraglichen wöchentlichen Normalarbeitszeit arbeiten, in Anspruch genommen werden können (Bisher: Mindestens 80% der Normalarbeitszeit im Jahr vor Antritt).

Übergangsregelungen bis 2013: Bis Ende 2010 können Frau mit dem vollendeten 53. Lebensjahr, Männer mit dem vollendeten 58. Lebensjahr in Altersteilzeit gehen. Ab 2011 steigt dass das Antrittsalter für Altersteilzeit um ein halbes Jahr pro Kalenderjahr und erreicht schließlich im Jahr 2013 mit 54,5 für Frauen und 59,5 Jahren für Männer das endgültige Antrittsalter.

Altersteilzeit kann in Zukunft auch bis zu einem Jahr über das Anfallsalter für die Korridorpension hinaus, längstens aber bis zum Erreichen einer vorzeitigen Alterspension wegen langer Versicherungsdauer hinaus bezogen werden.

Kurzarbeit: Zeiten der Kurzarbeit werden bei der Feststellung, ob im Jahr vor Antritt der Altersteilzeit die Mindestwochenarbeitszeit gearbeitet wurde als auch bei der Feststellungen der Bemessungsgrundlage für das Entgelt bei Altersteilzeit außer Betracht gelassen.

Ersatzarbeitskraft: Die Pflicht zur Einstellung einer Ersatzarbeitskraft fällt in Altersteilzeitvereinbarungen, die nach dem 31. 8. 2009 zu wirken beginnen, gänzlich weg.

Die Ersatzraten beim Altersteilzeitgeld werden gesenkt. Damit soll ein Anreiz zu echter Teilzeitarbeit in der Altersteilzeit gesetzt werden.

Administrative und bürokratische Erleichterungen sollen eine deutliche Kostenentlastung bei den Betrieben führen.

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