Krank sein – die Angst vor einer Kündigung
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In der Husten-, Schnupfen- und Grippezeit ist die Arbeiterkammer Burgenland mit sehr vielen Anfragen und Beratungen rund um die Auflösung von Arbeitsverhältnissen während des Krankenstandes konfrontiert. Leider passiert es immer wieder, dass Unternehmer MitarbeiterInnen während des Krankenstandes einfach die Papiere zuschicken. Und leider sind rund um Kündigung und Krankenstand noch viele Irrtümer unter den Arbeitnehmern weit verbreitet.
Hier einige wichtige Hinweise, die sowohl für das Arbeiter- wie auch für das Angestelltenverhältnis gelten.
- Die Krankmeldung: Sofort dem Chef Bescheid sagen
- Muss ich meinen Arbeitgeber von der Art der Krankheit oder meinen genauen Gesundheitszustand informieren?
- Muss ich dem Arbeitgeber eine ärztliche Bescheinigung vorlegen?
- Kann ich während des Krankenstandes gekündigt werden?
- Kann ich zuhause im Krankenstand oder sogar im Krankenhaus gekündigt werden?
- Kann ich fristlos entlassen werden, weil ich einen Krankenstand nicht gemeldet habe oder eine Krankenstandsbestätigung nicht abgegeben habe?
Die Krankmeldung: Sofort dem Chef Bescheid sagen
Wenn Sie krank sind, verständigen Sie ihren Dienstgeber unaufgefordert und unverzüglich davon. Unverzüglich bedeutet, dass Sie die Meldung auf keinen Fall absichtlich verzögern dürfen. Es ist ein Irrtum, dass man für die Krankmeldung jedenfalls drei Tage Zeit hätte.
Achten Sie darauf, dass Sie sich an der richtigen Stelle im Betrieb krankmelden, also möglichst beim unmittelbaren Vorgesetzten und nicht etwa beim Portier oder nur beim Kollegen. Wenn Sie anrufen, sorgen Sie dafür, dass Sie Zeugen für das Telefonat haben; besser noch ist es, wenn man die Krankenstandsbestätigung in die Firma faxt. Gehen Sie wenn möglich noch am selben Tag zum Arzt.
WICHTIG: Erreichbarkeit bekannt geben
Sollten Sie nicht an ihrer Wohnadresse erreichbar sein, etwa weil jemand anderer Sie pflegt, geben Sie das auch bekannt.
Muss ich meinen Arbeitgeber von der Art der Krankheit oder meinen genauen Gesundheitszustand informieren?
Nein, grundsätzlich Sie sind nicht verpflichtet, dem Arbeitgeber eine ärztliche Diagnose bekannt zu geben. Das würde auch eine ärztliche Schweigepflicht in Frage stellen.
Als Ursache für den Krankenstand ist nur anzuführen, ob es sich um eine Krankheit, einen Arbeitsunfall bzw. Berufskrankheit oder einen Kuraufenthalt handelt.
Muss ich dem Arbeitgeber eine ärztliche Bescheinigung vorlegen?
Auf Verlangen Ihres Arbeitgebers müssen Sie eine ärztliche Bestätigung während des Krankenstandes vorlegen. Wenn im Arbeitsvertrag vereinbart wurde, dass verpflichtend eine Krankenstandsbestätigung zum Nachweis des Krankenstandes vorgelegt werden muss, dann besteht die Verpflichtung auch nur dann, wenn der Arbeitgeber eine solche für einen konkreten Krankenstand verlangt.
zum SeitenanfangKann ich während des Krankenstandes gekündigt werden?
Ja - eine Kündigung, die Sie während eines Krankenstandes erhalten, ist arbeitsrechtlich zulässig. Das Arbeitsverhältnis endet hier ebenfalls mit Ablauf der gesetzlichen oder kollektivvertraglichen Kündigungsfrist, gerechnet ab dem Zugang der Kündigung. Dauert der Krankenstand über das Ende des Arbeitsverhältnisses hinaus, so behalten Sie den Anspruch auf Entgeltfortzahlung für die Dauer Ihres Krankenstandes, längstens jedoch für die Dauer des Entgeltfortzahlungsanspruches für diesen Krankenstand.
zum SeitenanfangKann ich zuhause im Krankenstand oder sogar im Krankenhaus gekündigt werden?
Der Erkrankte befindet sich während des Krankenstandes naturgemäß nicht im Betrieb. Grundsätzlich gilt, die Kündigung im Krankenstand kann sowohl mündlich als auch schriftlich erfolgen – es besteht diesbezüglich kein Unterschied zu einer sonstigen im Rahmen des Arbeitsverhältnisses erklärten Kündigung. Einzige Voraussetzung ist, dass die Kündigung dem Beschäftigten zugeht.
Es gibt leider keine gesetzlichen Bestimmungen, die eine Kündigung am Krankenbett, also zu einem Zeitpunkt, der den Arbeitnehmer besonders hart trifft, verbieten würden!
Kann ich fristlos entlassen werden, weil ich einen Krankenstand nicht gemeldet habe oder eine Krankenstandsbestätigung nicht abgegeben habe?
Eine Verletzung der Melde- und Nachweispflicht (siehe oben) stellt im Allgemeinen keinen Entlassungsgrund dar.
Die gesetzlichen Bestimmungen sehen jedoch im Falle einer verschuldeten Säumnis bei Meldung oder Nachweis des Krankenstandes vor, dass der Entfortzahlungsanspruch vorübergehend – für die Dauer der Säumnis - verloren geht.
Wenn Sie ohne vorangegangene Kündigung von ihrem Arbeitgeber während des Krankenstandes einfach kommentarlos die Papiere zugeschickt bekommen, nehmen sie sofort Kontakt mit der Arbeiterkammer auf.
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