FAQs zu Lehrlingsentschädigung

Wann und in welcher Höhe steht dir Entgelt zu?

Du erhältst für die Dauer der Lehre eine Lehrlingsentschädigung. Die Höhe der Lehrlingsentschädigung, des Urlaubszuschusses, des Weihnachtsgeldes und allfälliger Zulagen richtet sich nach dem Kollektivvertrag, der auf dein Lehrverhältnis zur Anwendung kommt. Wir sagen dir gerne, welcher Kollektivvertrag gilt und wie hoch deine Lehrlingsentschädigung ist.

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Wie hoch sind deine Abzüge?

Du musst Sozialversicherungsbeiträge in folgender Höhe bezahlen:

Lehrzeit 2 J
1. LJ 10,25 %
2. LJ 10,25 %

Lehrzeit 2 1/2 J
1. LJ 10,25 %
2. LJ 1/2 LJ 10,25 %
1/2 LJ 10,25 %
3. LJ 1/2 LJ 14,20 %

Lehrzeit 3 J
1. LJ 10,25 %
2. LJ 10,25 %
3. LJ 14,20 %

Lehrzeit 3 1/2 J
1. LJ 10,25 %
2. LJ 10,25 %
3. LJ 1/2 LJ 14,20 %
1/2 LJ 14,20 %
4. LJ 14,20 %

Lehrzeit 4 J
1. LJ 10,25 %
2. LJ 10,25 %
3. LJ 14,20 %
4. LJ 14,20 %


Der Arbeitslosenversicherungsbeitrag ist zu den oben genannten Prozentsätzen, wenn man ein Bruttomonatseinkommen

bis € 1.128,00 0%
über € 1.128,00-1.230,00 1%
über € 1.230,00-1.384,00 2%
über € 1.384,00 3%

hat, hinzuzurechnen.

Da die Lehrlingsentschädigung niedrig ist, fällt normalerweise keine Lohnsteuer an.

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Was hat es mit der Negativsteuer auf sich?

Bei einem Einkommen bis zu € 15.770,-- brutto (ab 1.1.2005) jährlich, bekommst du sogar Negativsteuer ausbezahlt. Du musst nur eine Arbeitnehmerveranlagung machen und erhältst bis zu € 110,- pro Jahr vom Finanzamt.

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