FAQs zu Vorzeitiger Austritt

Was ist nun, wenn sich herausstellt, dass der Austritt unberechtigt erfolgt ist?

Der Arbeitnehmer (sowohl Arbeiter als auch Angestellte) verliert den offenen Urlaub des laufenden Urlaubsjahres. Darüber hinaus ist das Urlaubsgeld für einen über das aliquote Ausmaß hinaus verbrauchten Jahresurlaub rückzuerstatten. Weiters verlieren Arbeiter in der Regel - abhängig vom jeweiligen Kollektivvertrag - die Sonderzahlungen (Urlaubszuschuss und Weihnachtsremuneration).

Weitaus schwerwiegender können eventuelle Schadenersatzansprüche des Arbeitgebers ausfallen. Es sind dem Arbeitgeber alle Schäden zu ersetzen, die ihre Ursache in der rechtswidrigen Vertragsauflösung haben. Immer häufiger finden sich in Arbeitsverträgen auch Konventionalstrafen, die pauschalierte Schadenersatzansprüche - unabhängig vom konkret eingetretenen Schaden - vorsehen.

Angestellte haben auch bei unberechtigtem Austritt jedenfalls Anspruch auf die aliquoten Sonderzahlungen.

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Was sind die Rechtsfolgen des berechtigten Austritts?

Der Arbeitnehmer wird grundsätzlich so abgerechnet, wie wenn anstatt des Austrittes der Arbeitgeber die Kündigung ausgesprochen hätte.

Dem Arbeitnehmer gebührt bei einem berechtigten vorzeitiger Austritt insbesondere:

* eine Kündigungsentschädigung; dies aber nur bei einem berechtigten vorzeitigen Austritt aus Verschulden des Arbeitgebers (z.B. Entgeltvorenthaltung). Keine Kündigungsentschädigung steht somit beim vorzeitigen Austritt aus gesundheitlichen Gründen zu, weil hier in der Regel den Arbeitgeber kein Verschulden an der vorzeitigen Auflösung trifft.
* Ersatzleistung,
* eine allfällige Abfertigung (nach altem Abfertigungsrecht). Zum neuen Abfertigungsmodell finden Sie alle Informationen im Überblick im Thema Abfertigung.

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Kann auch eine fristwidrige Arbeitnehmerkündigung negative Konsequenzen haben?

Auch wenn der Arbeitnehmer - entweder bewusst oder irrtümlich - bei einer Selbstkündigung Kündigungsfrist und/oder Kündigungstermin nicht einhält, wird dies von der Rechtsprechung wie ein unberechtigter vorzeitiger Austritt - mit allen negativen Konsequenzen (z.B. Urlaubs- und Sonderzahlungsverlust, Schadenersatz) - gehandhabt.

Achtung: Kündigungsfrist und -termin werden erst durch den Zugang der Kündigung beim Arbeitgeber ausgelöst. Der Postweg läuft zum Nachteil des Arbeitnehmers. Der Poststempel ist nicht entscheidend.

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