FAQs zu Werdende Mütter müssen nicht jede Arbeit machen

Was versteht man unter einer Dienstfreistellung mit Entgeltfortzahlung?

Darunter versteht man, dass die schwangere Arbeitnehmerin Ihre Arbeit einstellt und gleichzeitig Ihr bisheriges Gehalt bzw. Lohn weiter bezahlt bekommt. Basis dafür sind die im Mutterschutzgesetz (MSchG) definierten Beschäftigungsverbote.

zum Seitenanfang

Wann kommt es zur Einstellung der gesamten Arbeitsleistung?

Zur Einstellung der gesamten Arbeitsleistung kommt es, wenn die Beschäftigung gänzlich aus schädlichen Arbeiten besteht, oder wenn bei Wegfall der schädlichen Arbeiten keine sinnvolle Beschäftigung übrig bleibt.

zum Seitenanfang

Wann kommt es zur Einstellung der teilweisen Arbeitsleistung?

Zur Einstellung der teilweisen Arbeitsleistung nach Wegfall der schädlichen Arbeiten kommt es, wenn im Rahmen des Arbeitsvertrages noch andere Arbeiten oder leichtere Arbeiten verrichtet werden dürfen oder wenn es nur zu einer Verkürzung der Arbeitszeit kommt.

zum Seitenanfang

Ab dem wievielten Monat darf die werdende Mutter keine Arbeiten, die überwiegend im Stehen geleistet werden, mehr verrichten?

Ab Beginn der 21. Schwangerschaftswoche darf die Dienstnehmerin derartige Arbeiten nur mehr 4 Stunden lang täglich leisten. Für die übrige Zeit muss der Dienstgeber eine Beschäftigung, die im Sitzen verrichtet werden kann, zuweisen.

zum Seitenanfang

Gibt es für werdende Mütter eine gesetzliche Beschränkung beim Heben und Tragen schwerer Lasten?

Ja. Die schwangere Dienstnehmerin darf keine Arbeiten verrichten, bei der sie regelmäßig Lasten von mehr als 5 kg oder gelegentlich Lasten von mehr als 10 kg ohne mechanische Hilfsmittel heben muss.

zum Seitenanfang

Darf die werdende Mutter Akkordarbeiten bzw. sonstige leistungsbezogene Arbeiten verrichten?

Ab Beginn der 21. Schwangerschaftswoche besteht für Schwangere ein absolutes Beschäftigungsverbot für Arbeiten unter Zeit- und Leistungsdruck.

zum Seitenanfang