Wie hoch ist die Arbeiterkammerumlage?

Die Arbeiterkammerumlage beträgt 0,5% von den laufenden monatlichen Bruttobezügen (ohne Sonderzahlungen).

Es gilt jedoch die Höchstbeitragsgrundlage für die gesetzliche Krankenversicherung als Obergrenze. Diese liegt derzeit bei 4.110 Euro. Dadurch ergibt sich eine maximale monatliche Arbeiterkammerumlage von 20,55 Euro im Jahr 2009. Die durchschnittliche Kammerumlage im Burgenland betrug im Jahr 2009 6,84 Euro brutto, das sind 4,65 Euro netto pro Monat.

Die zu leistende AK-Umlage vermindert die Grundlage zur Bemessung der Einkommenssteuer und wirkt daher steuersenkend. Arbeitslose, Lehrlinge, ArbeitnehmerInnen in Elternkarenz, Präsenz- und Zivildiener zahlen keine AK-Umlage.

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