Kostenloser Erwerb von Pensionsversicherungszeiten

Pflegenden Angehörigen gebührt Wertschätzung und Anerkennung für ihre wertvolle Pflegetätigkeit und ihr Engagement! Es kommt vielfach vor, dass die Pflege von Angehörigen derart aufwändig ist, dass die Pflegeperson die Arbeitszeit reduzieren muss oder die Erwerbstätigkeit überhaupt aufgibt.
Zum überwiegenden Teil leisten Frauen diese oft schwierige Aufgabe, wodurch ihnen aber ein Schaden hinsichtlich ihres Pensionsanspruches entstehen kann.
Um diesen Schaden zu mindern bzw. zu vermeiden, wurde die sozialversicherungsrechtliche Absicherung der die Pflege leistenden Personen sukzessive verbessert.

Seit 1.9. 2009 gibt es ab der Pflegegeldstufe 3 auf Antrag folgende, für die Pflegeperson kostenlose Möglichkeiten:

  • Selbstversicherung in der Pensionsversicherung für Zeiten der Pflege eines behinderten Kindes mit erhöhter Familienbeihilfe bis zum 40. Lj. des Kindes

  • Selbstversicherung in der Pensionsversicherung für pflegende Angehörige ab der Pflegegeldstufe 3

  • Weiterversicherung in der Pensionsversicherung für pflegende Angehörige ab der Pflegegeldstufe 3

  • Falls (z.B. wegen Kinderlosigkeit) nötig: auch beitragsfreie Mitversicherung in der Krankenversicherung

    Diese Möglichkeiten veruraschen keine Kosten, weil der Bund die Beiträge zur Gänze trägt.

Wichtige Hinweise:

Langzeitarbeitslose bis Geburtsjahrgang einschließlich 1954, die wegen der Anrechnung des Partnereinkommens vom AMS keine Notstandshilfe erhalten (zumeist sind dies Frauen), erwerben in der Pensionsversicherung (im Gegensatz zu Geburtsjahrgängen ab 1955) leider auch keine weiteren Versicherungszeiten. Durch die oben genannten Möglichkeiten jedoch können sie in der Pensionsversicherung durch die Pflege eines nahen Angehörigen auf Antrag weitere Versicherungszeiten erwerben, um dadurch ergänzend die Anwartschaft für einen Pensionsanspruch noch zu erweben bzw. einen künftigen Pensionsanspruch zu verbessern.

Zu beachten ist, dass diese Möglichkeiten der Selbstversicherung bei Vorliegen der Voraussetzungen sogar für 12 Monate rückwirkend beantragt werden können, ab 1.9.2009 sogar völlig kostenlos.
Nähere Informationen erhalten Sie in der Sozialrechtsabteilung der Arbeiterkammer bzw. bei der Pensionsversicherungsanstalt.

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