Die Kinder sind krank: Wann Eltern zuhause bleiben dürfen

Wegen der Grippewelle sind viele burgenländische Eltern derzeit mit einem Betreuungsproblem konfrontiert: Wer kümmert sich um das kranke Kind? Und was passiert, wenn eine Schule oder ein Kinergarten wegen der Grippewelle geschlossen wird und mein gesundes Kind unter Tag betreut werden muss? Die AK Burgenland gibt Antworten auf die Fragen.

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Der wichtige Unterschied: Wann Pflegeurlaub, wann Dienstverhinderung?

Wichtig ist die Unterschied zwischen Pflegeurlaub und Dienstverhinderung: Pflegeurlaub (korrekter: Pflegefreistellung, weil es sich ja um keinen „Urlaub“ handelt) ist dann möglich, wenn ein krankes Kind zu betreuen ist oder eine Betreuungsperson (z.B. die Oma) erkrankt. Eine Dienstverhinderung kommt hingegen nur dann in Frage, wenn ein sogenannter wichtiger Grund gibt: dieser liegt vor, wenn eine Betreuungseinrichtung (Schule oder Kindergarten) des Kindes geschlossen wird und keine andere Betreuungsmöglichkeit für das gesunde Kind vorhanden ist. In beiden Fällen können Elternteile beim Kind zuhause bleiben, wenn bestimmte Voraussetzungen gegeben sind.

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Mein Kind ist krank: Was ist ein Pflegeurlaub?

Ist ein Arbeitnehmer wegen der notwendigen Pflege eines im gemeinsamen Haushalt lebenden erkrankten nahen Angehörigen an der Arbeitsleistung nachweislich verhindert, besteht Anspruch auf bezahlte Pflegefreistellung. Hier gibt es keine wesentlichen Unterschiede zwischen Arbeitern und Angestellten.

zum Seitenanfang Der Pflegeurlaub ist nicht nur bei Erkrankung der eigenen Kinder möglich. Nicht nur eine akute oder plötzlich auftretende Krankheit gilt für die Freistellung. Entscheidend ist die Pflegebedürftigkeit, die auch durch ein chronisches Leiden bedingt sein kann. Als nahe Angehörige gelten:

  • Ehegatte/-in

  • Personen, die mit dem Arbeitnehmer in gerader Linie verwandt sind (Eltern, Großeltern, Kinder, Enkel)

  • Adoptiv- und Pflegekinder

  • Person, mit welcher der/die Arbeitnehmer/-in in Lebensgemeinschaft lebt

WICHTIG: Grundsätzlich muss ein Arbeitnehmer alle zumutbaren Vorkehrungen treffen, damit es zu keiner Arbeitsverhinderung wegen des Pflegefalles kommt. So wird z.B. die Pflege durch den Arbeitnehmer nicht notwendig sein, wenn eine andere geeignete Person zur Verfügung steht, der die Übernahme der Pflege zumutbar ist.
Die in Frage kommende Personen können selbst darüber entscheiden, wer im Einzelfall die Pflege übernimmt. Sind etwa beide Elternteile berufstätig, kann der Arbeitgeber nicht bestimmen, wer beim kranken Kind zu bleiben hat.

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Was, wenn die Betreuungsperson meines Kleinkindes krank wird und nicht mehr auf das Kind aufpassen kann?

Ein Anspruch auf Freistellung besteht auch zur notwendigen Betreuung des (gesunden) Kindes , wenn die Person, die das Kind ständig betreut hat, verhindert ist. Hier ist kein gemeinsamer Haushalt mit dem Kind erforderlich.

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Wem muss ich die Pflegefreistellung melden?

Sie müssen den Arbeitgeber unverzüglich, das heißt so schnell als möglich informieren, wenn Sie Pflegefreistellung in Anspruch nehmen. Verlangt der Arbeitgeber zB eine ärztliche Bestätigung als Nachweis, dann hat er auch die möglicherweise anfallenden Kosten zu tragen.

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Wie lange kann ich auf Pflegeurlaub gehen?

Sie haben Anspruch auf Fortzahlung des Entgelts bis zum Ausmaß von einer Woche pro Arbeitsjahr. Das Entgelt wird in dieser Zeit weiter bezahlt, obwohl Sie nicht arbeiten.
Darüber hinaus gibt es eine zusätzliche Pflegefreistellungswoche innerhalb eines Arbeitsjahres, wenn Ihr im gemeinsamen Haushalt lebendes Kind, welches das 12. Lebensjahr noch nicht überschritten hat, neuerlich pflegebedürftig krank ist.

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Wann kann ich wegen Dienstverhinderung beim Kinde zuhause bleiben?

Wenn es zu einer Schul- oder Kindergartenschließung wegen der Grippe kommt, kann eine Dienstverhinderung vorliegen Wenn es keine andere Betreuungsmöglichkeit für die Kinder gibt, gilt eine die Schließung einer Betreuungseinrichtung wegen einer ansteckenden Krankheit als Dienstverhinderung. Es muss also kein Arbeitnehmer deswegen Urlaub nehmen.
Arbeitnehmer und ArbeitnehmerInnen müssen aber wie bei jeder Dienstverhinderung zunächst alles unternehmen, um möglichst doch zur Arbeit zu kommen. Sind andere Betreuungspersonen vorhanden sind diese zur Beaufsichtigung heranzuziehen. Für Volksschüler wird eine Betreuung jedenfalls notwendig sein, danach kommt es auf die individuelle Entwicklung des Kindes an, ob eine Ganztagsbetreuung erforderlich ist. Die Dienstverhinderung muss gemeldet und auf Verlangen auch nachgewiesen werden.
WICHTIG: Es gelten unterschiedliche Regelungen für Arbeiter und Angestellte.

  • Angestellte haben bei Vorliegen eines Dienstverhinderungsgrundes gemäß § 8 Abs 3 Angestelltengesetz Anspruch auf Entgeltfortzahlung, wenn zwar alles Zumutbare unternommen wurde um die Arbeit anzutreten, aber dies aus wichtigen persönlichen Gründen (wie zB Kinderbetreuung) nicht möglich ist.

  • Arbeiter haben genauso das Recht ihrer Betreuungspflicht nachzukommen. Aber: Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung hängt von der Regelung des jeweiligen Kollektivvertrags ab. Es ist also möglich, dass die Zeiten der Dienstverhinderung nicht bezahlt werden. Der Kollektivvertrag muss im Betrieb aufliegen.
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