Rechte und Pflichten des Betriebsrats
18.05.2005
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Die Rechte und Pflichten des Betriebsrats umspannen einen weiten Bereich des Arbeitsleben. In folgende Angelegenheiten wird der Betriebsrat mit einbezogen:
- Betriebsvereinbarungen
- Personalangelegenheiten
- Überwachung der Rechtsvorschriften
- Information und Beratung
- Arbeitnehmerschutz
- Frauenförderung
- Soziale Angelegenheiten
- Wirtschaftliche Angelegenheiten
Alle Details können Sie in der Infobox nachlesen.
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