Last Minute: Das Schnäppchen als Traumurlaub?

Für Schnellentschlossene können Last Minute-Angebote eine perfekte Möglichkeit sein, noch einen wunderschönen Urlaub zu einem günstigen Preis zu buchen. Doch auch wenn es schnell gehen soll: Eine genauere Überprüfung von Preis und gebotener Leistung zahlt sich aus.

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Sind Last-Minute-Angebote wirklich immer billiger?

Wenn ein Reiseveranstalter mit einem Last Minute-Angebot wirbt, so muss dieses Angebot selbstverständlich billiger sein als die reguläre Buchung dieser Reise.
Denn genau das ist von einem solchen Angebot zu erwarten. Dass dies mitunter gar nicht als selbstverständlich angesehen wird, bewies ein österreichischer Reiseveranstalter, der Last Minute-Reisen gleich teurer oder sogar noch teurer als das reguläre Katalogangebot verkaufte. Das Oberlandesgericht Wien sah diese Vorgangsweise als irreführende Werbung und verurteilte den Veranstalter.

Doch dieser Fall zeigt: Ein Vergleich des Last Minute-Preises mit dem regulären Preis lohnt sich.
Man sollte sich auch ein wenig Zeit zur Begutachtung des Leistungsumfangs nehmen. Auch wenn die Hotelkategorie den Ansprüchen genügt, kann beispielsweise die große Entfernung vom Strand ein Nachteil sein. Auch Nebenleistungen wie ein Parkplatz am Flughafen oder ein Flughafentransfer mit dem Zug können bei solchen Angeboten fehlen.

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Gibt es weitere Einschränkungen durch Last Minute-Buchungen?

Das, was sonst für Pauschalreisen gilt, gilt auch, wenn diese Pauschalreise als Last Minute-Angebot gebucht wird.
Beispielsweise sind Preiserhöhungen bei Pauschalreisen nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Und da sie ab dem 20. Tag vor Reiseantritt nicht mehr geltend gemacht werden können, kann bei Spätbuchern keine Preiserhöhung mehr eintreten.

Kommt es nach der Buchung zu einer wesentlichen Änderung der versprochenen Leistungen, so kann der Reisende diese Änderung annehmen oder vom Vertrag zurücktreten. Kann der Konsument die Reise nicht antreten, so ist er berechtigt, eine Ersatzperson in den Vertrag eintreten zu lassen. Wenn auch keine Ersatzperson gefunden werden kann, werden Stornogebühren fällig, deren Höhe sich nach der verbleibenden Zeit bis zum Reisebeginn richtet. Daher ist die Stornierung einer Last Minute-Reise besonders teuer. Ab dem 9. Tag vor Reiseantritt sind 65 Prozent des Reisepreises zu bezahlen, ab dem 3. Tag sind es 85 Prozent.

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Ist es nicht ohnehin besser auf eigene Faust zu verreisen?

Natürlich kann man besser auf die eigenen Bedürfnisse eingehen, wenn man den Urlaub auf eigene Planung und Recherche sowie die Buchung von Einzelleistungen aufbaut. Viele schwören auf diese Art der Urlaubsgestaltung. Die Beratung durch ein Reisebüro kann aber durchaus ihr Geld wert sein und Reiseveranstalter können relativ günstige Preise mit ihren Leistungsträgern – etwa Fluglinien oder Hoteliers – ausverhandeln. Pauschalreisen haben auch andere positive Seiten: Wenn die Urlaubsdestination beispielsweise durch Bürgerkrieg, Terror oder Naturkatastrophen für den Pauschalreisenden nicht mehr zumutbar ist, so trägt der Reiseveranstalter dieses Risiko.

Auch beim Konkurs der Fluglinie liegt es am Veranstalter, für Ersatz zu sorgen. Geht das Reisebüro, bei dem die Reise gebucht wurde, in Konkurs, so muss der Veranstalter eine Anzahlung auch dann auf den Reisepreis anrechnen, wenn er das Geld gar nicht bekommen hat. Und schließlich ist der Konsument auch beim Konkurs des Veranstalters abgesichert, da der Reiseveranstalter gegen Konkurs versichert sein muss.

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Und wenn´s doch kein Traumurlaub wird?

Eine wichtige Grundlage für die vom Veranstalter zu erbringenden Leistungen ist der Reiseprospekt. Was darin versprochen wird, darf vom Kunden auch erwartet werden. Allerdings muss man natürlich auch auf die Formulierung achten. Beim „Zimmer auf der Meerseite“ kann der Blick aufs Meer möglicherweise durch Bäume oder Bauwerke verstellt sein. Sollte die erbrachte Leistung dann tatsächlich vom Versprochenen abweichen, so ist es ratsam, sofort beim Repräsentanten des Veranstalters eine Verbesserung einzufordern – beispielsweise ein anderes Zimmer oder ein anderes Hotel. Solche Mängelrügen sollten schriftlich eingebracht werden. Weiters sollten Mängel möglichst gut dokumentiert werden. Wird der Mangel nicht behoben, so kann nach dem Urlaub noch eine Preisminderung vom Veranstalter verlangt werden.

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