Anspruch auf Urlaub
-
|
Mehr
Arbeitnehmer haben Anspruch auf mindestens 5 Wochen (= 30 Werktage – inkl. Samstag) bezahlten Urlaub pro Arbeitsjahr. Das Arbeitsjahr beginnt immer mit dem Eintrittsdatum. Eine Umstellung des Urlaubsjahres vom Arbeitsjahr auf das Kalenderjahr ist durch Betriebsvereinbarung, Kollketivvertrag und wenn es günstiger ist für den Arbeitnehmer, auch durch Arbeitsvertrag möglich.
Statt Werktagen (Werktage sind alle Kalendertage mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage) kann Urlaub auch in Arbeitstagen berechnet werden. Das sind z.B. 25 Arbeitstage bei einer Arbeitswoche von Montag bis Freitag oder 15 Arbeitstage wenn ein Arbeitnehmer von Montag bis Mittwoch arbeitet. Wichtig ist, dass der Arbeitnehmer immer 5 bzw. 6 Wochen Urlaub bekommen muss.
Teilzeitbeschäftigte und geringfügig Beschäftigte
Auch Teilzeitbeschäftigte und geringfügig Beschäftigte haben Anspruch auf 5 bzw. 6 Wochen bezahlten Urlaub pro Arbeitsjahr! Durch eine Änderung der Arbeitszeit (von Voll- auf Teilzeit oder umgekehrt), darf sich das Urlaubsausmaß nicht ändern.
Beispiel:
Ein Arbeitnehmer arbeitet von Montag bis Freitag je 8 Stunden. Er hat 3 Wochen (also 15 Arbeitstage) offenen Urlaub und wechselt auf 18 Wochenstunden verteilt auf 3 Tage (Montag bis Mittwoch je 6 Stunden).
Die 3 Wochen Urlaub bleiben erhalten, jedoch entsprechen 3 Wochen Urlaub nun 9 Arbeitstagen. Dies ist aber keine Kürzung des Urlaubs, denn es sind nach wie vor 3 Wochen.
Auch im umgekehrten Fall (Erhöhung des Arbeitszeitausmaßes von 18 auf 40 Stunden bzw. von 3 auf 5 Arbeitstage) hat der Arbeitnehmer weiterhin 3 Wochen Urlaub. Allerdings entsprechen nach der Erhöhung der Arbeitszeit bzw. der Arbeitstage nunmehr 3 Wochen Urlaub nicht 9 sondern 15 Arbeitstagen.
Geld statt Urlaubstage?
Das Urlaubsgesetz verbietet, dass im aufrechtem Arbeitsverhältnis an Stelle des Urlaubsverbrauches (freie Tage) eine Abgeltung des Urlaubs in Geld vorgenommen wird. Solche Vereinbarungen sind verboten und nicht rechtswirksam.
Ab wann bekommen Arbeitnehmer Urlaub?
Urlaub entsteht in den ersten 6 Monaten des 1. Arbeitsjahres im Verhältnis zu der Zeit, die Sie im Betrieb arbeiten. Nach etwa 12 Kalendertagen haben Sie daher Anspruch auf einen Urlaubstag, in einem Monat entstehen 2,5 Werktage. Nach rund 2,5 Monaten auf eine ganze Urlaubswoche. Mit Beginn des 7. Monats entsteht Ihr gesamter Jahresurlaub (5 Wochen). Ab Beginn des 2. Arbeitsjahres entsteht der gesamte Jahresurlaub immer mit Beginn des Arbeitsjahres.
So viel Urlaub bekommen Arbeitnehmer
Bis zu 25 anrechenbaren Dienstjahren erhält ein Arbeitnehmer 5 Wochen (= 30 Werktage), ab dem 26. anrechenbaren Dienstjahr 6 Wochen (= 36 Werktage) Urlaub pro Dienstjahr.
Zu den anrechenbaren Dienstjahren zählen alle Dienstzeiten des laufenden Dienstverhältnisses. Wurde ein Dienstverhältnis zum selben Dienstgeber nicht länger als 3 Monate unterbrochen, zählen auch diese Dienstzeiten dazu, wenn die Unterbrechung nicht durch Arbeitnehmerkündigung, unberechtigten Austritt oder verschuldete Entlassung erfolgt ist.
- Zeiten aus anderen Dienstverhältnissen: max. 5 Jahre (insgesamt 5 Jahre, nicht pro Dienstverhältnis)
- Schulzeiten: bis zu 4 Jahren (die 9 Pflichtschuljahre zählen nicht)
- Studienzeiten: bis zu 5 Jahren, wenn das Studium erfolgreich abgeschlossen wurde (auch Fachhochschulzeiten zählen dazu)
- Gibt es Zeiten aus anderen Arbeitsverhältnissen und Schulzeiten, werden zusammen maximal 7 Jahre angerechnet. Wurde zusätzlich ein Studium abgeschlossen, werden insgesamt maximal 12 Jahre angerechnet. Es müssen somit nicht alle 25 Jahre in einem Betrieb verbracht worden sein.
-
|
Mehr


