Spenden und Kirchenbeitrag
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Spenden an Forschungs- u. Lehreinrichtungen
Eine Steuerbegünstigung besteht für Spenden an Forschungs- und Lehreinrichtungen. Folgende begünstigte Spendenempfänger sind im Gesetz konkret aufgezählt:
- Universitäten, Kunsthochschulen, Akademie der bildenden Künste
- Forschungsförderungsfonds
- Österreichische Akademie der Wissenschaften
- Österreichische Nationalbibliothek, Diplomatische Akademie, Österreichisches Archäologisches Institut, Institut für Österreichische Geschichtsforschung
- Bundesdenkmalamt und bestimmte Museen
- Dachverbände zur Förderung des Behindertensports
Spenden an begünstigte Körperschaften
Weiters werden im Rahmen von Sonderausgaben Geldzuwendungen an begünstigte Körperschaften für mildtätige Zwecke, für die Bekämpfung von Armut und Not in Entwicklungsländern und zur Hilfestellung in nationalen und internationalen Katastrophenfällen steuerlich anerkannt.
Eine Liste dieser begünstigten Empfänger finden Sie auf www.bmf.gv.at
(Bsp.: Nachbar in Not, Rettet das Kind,…).
Sobald und solange ein Verein oder eine andere Einrichtung auf den Listen aufscheint, können an ihn/sie steuerbegünstigte Spenden geleistet werden.
Bei Privatspenden werden nur Geldspenden steuerlich anerkannt.
Betragsmäßig begrenzt
Absetzbar sind max. 10% des Gesamtbetrages der Vorjahreseinkünfte. Der Gesamtbetrag ist aus dem Einkommensteuerbescheid ersichtlich.
Die Spendenbestätigungen und Zahlungsbelege sind 7 Jahre aufzubewahren.
Kirchenbeitrag
Beiträge an gesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsgesellschaften sind bis zu einem Betrag von höchstens € 200,-- steuerlich absetzbar!
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