Studium ohne Matura
-
|
Mehr
Um ein Studium zu beginnen braucht man nicht unbedingt die normale Matura: Mit der Berufsreifeprüfung kann man die Zulassung für alle Studienrichtungen erwerben, die Studienberechtigungsprüfung ermöglicht den Zugang zu einer bestimmten Studienrichtung.
Die Berufsreifeprüfung
Personen, die eine Lehre oder eine mindestens dreijährige mittlere Schule, die Krankenpflegeschule oder eine Schule für den medizinisch-technischen Fachdienst oder die Facharbeiterprüfung im Rahmen des land- und forstwirtschaftlichen Berufausbildungsgesetzes erfolgreich abgeschlossen haben, können die Berufsreifeprüfung ablegen. Die Berufreifeprüfung wird allgemein als normale Matura anerkannt.
Das Ansuchen um Zulassung zur Berufsreifeprüfung ist bei einer mit Öffentlichkeitsrecht ausgestatteten höheren Schule einzubringen. Die erste Teilprüfung darf nicht vor dem 17. Lebensjahr, die letzte Teilprüfung nicht vor dem 19. Lebensjahr absolviert werden.
Bereits erworbene Abschlüsse oder Zertifikate (z.B.: Sprachzertifikate, Meisterprüfung) können als Teilprüfungen angerechnet werden.
Die Studienberechtigungsprüfung
Die Studienberechtigungsprüfung gemäß Studienberechtigungsgesetz ersetzt die Reifeprüfung samt Zusatzprüfungen als Zulassungsvoraussetzung des betreffenden Universitätsstudiums.
Die Studienberechtigungsprüfung besteht in der Regel aus 5 Prüfungsteilen (Pflichtfächer und Wahlfächer). Die Pflichtfächer sind für die jeweilig anschließend angestrebte Ausbildung vorgegeben. Für eine Zulassung zur SBP ist ein schriftliches Ansuchen bei der Bildungseinrichtung, bei der die anschließende Ausbildung absolviert werden soll, zu stellen.
Das Mindestalter für die BewerberInnen beträgt 22 Jahre. Haben BewerberInnen allerdings eine Lehrabschlussprüfung oder eine österreichische berufsbildende mittlere Schule (Fachschule, Handelsschule) oder eine nach Umfang und Anforderungen gleichwertige inländische oder ausländische Berufsausbildung (z.B. Krankenpflege) abgeschlossen, danach einen weiteren Bildungsgang absolviert und dabei eine insgesamt mindestens vierjährige Ausbildungsdauer erreicht, so liegt das Mindestalter bei 20 Jahren.
Weitere Vorraussetzung ist die österreichische Staatsbürgerschaft oder eine studienrechtlich mit österreichischen StaatsbürgerInnen gleichgestellte.
Zudem brauchen BewerberInnen eine gewisse Vorbildung, die über die Erfüllung der allgemeinen Schulpflicht hinausgehen muss. Es darf auch kein erfolgloser Versuch einer Ablegung der SBP vorliegen.
Für die SBP, die bereits als Teil eines Studiums angesehen wird, kann grundsätzlich staatliche Studienbeihilfe gewährt werden; Teil-Kurskostenförderung sind möglich (in Wien z.B. Bildungskonto des WAFF).
-
|
Mehr


