Tipps für Wenigverdiener
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Dieser Beitrag richtet sich vor allem an Lehrlinge / Ferialpraktiakten aber auch an Teilzeitkräfte. Es geht diesmal um Rückzahlungen des Finanzamtes, obwohl keine Lohnsteuer bezahlt wurde.
Negativsteuer:
Wenn während des Jahres von Ihrem Gehalt/Lohn zwar Sozialversicherung, aber keine Lohnsteuer abgezogen wurde (z.B. Lehrlinge, Teilzeitbeschäftigte, Ferialpraktikanten), sollten Sie einen Antrag auf Arbeitnehmerveranlagung stellen. Es werden dann 10 % der bezahlten Sozialversicherungsbeiträge, maximal
jedoch € 110,-- vom Finanzamt erstattet.
Arbeitnehmer, die Anspruch auf Pendlerpauschale haben, aber einen Verdienst unter der Steuergrenze, können ab 2008 einen Pendlerzuschlag von bis zu
€ 130,-- bei der Arbeitnehmerveranlagung erhalten, sofern Sie mindestens 1 Monat Anspruch auf das Pendlerpauschale haben. Die Negativsteuer beträgt in dem Fall also gesamt höchstens € 251,--.
Pensionisten mit ausschließlichen Pensionseinkünften erhalten keine Negativsteuer.
Alleinverdiener/Alleinerzieher
AV/AE mit mindestens einem Kind, für das sie mehr als 6 Monate im Kalenderjahr Familienbeihilfe beziehen, erhalten zusätzlich zumindest € 494,-- vom Finanzamt erstattet.
Weiters € 175,-- für das 2. Kind und plus € 220,-- für das 3. und jedes weitere Kind.
Alleinverdiener/-erzieher, welche kein Einkommen im entsprechenden Kalenderjahr bezogen haben, verwenden den Erstattungsantrag E5.
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