Unerwünschte Werbeanrufe
-
|
Mehr
Werbeanrufe, denen ein Konsument nicht zugestimmt hat, sind verboten. Was viele Konsumenten nicht wissen: Wird im Zuge eines solchen Telefongesprächs ein Vertrag abgeschlossen, kann er trotzdem gültig sein. Davon haben bisher viele unseriöse Firmen profitiert. Zumindest für die trickreichen Anbieter von Gewinnspielen, Wett- und Lotteriedienstleistungen ist damit ab 1. Mai 2011 Schluss.
Erhalten Konsumenten nach dem 30. April 2011 einen Anruf einer „Gewinnspielfirma“, obwohl sie diesem nie zugestimmt haben und schließen sie im Zuge eines solchen Gesprächs einen Vertrag ab, so ist dieser ungültig. Auch wenn ein Unternehmen Leistungen erbracht hat, muss der Konsument dafür nicht bezahlen. Hat ein Konsument bereits Geld überwiesen oder wurde Geld vom Konto eingezogen, kann er es zurückfordern.
Achtung: Andere Verträge, die am Telefon abgeschlossen werden, sind weiterhin gültig! Andere Verträge, die durch einen unzulässigen Werbeanruf zustande kommen, sind weiterhin gültig. Ab 1. Mai 2011 gibt es jedoch neue Rücktrittsrechte. Entscheidend ist immer, ob ein Vertrag durch einen unzulässigen Werbeanruf zustande kommt oder nicht.
Rücktrittsfristen
Die Rücktrittsfrist beträgt in der Regel 7 Werktage (der Samstag zählt nicht als Werktag).
Die Rücktrittsfrist verlängert sich auf 3 Monate, wenn das Unternehmen seine Informationspflichten nicht erfüllt (z.B.keine korrekte Belehrung über das Rücktrittsrecht, fehlende oder unvollständige Anschrift des Unternehmens,…)
Bei Verträgen bzgl. Waren beginnt das Rücktrittsrecht mit der Lieferung der Waren.
Bei Verträgen über Dienstleistungen beginnt die Rücktrittsfrist erst mit dem Tag, an dem die Dienstleistung erstmals erbracht wird.
Erhalten Sie die Rechnung erst zu einem späteren Zeitpunkt, beginnt die Rücktrittsfrist erst mit dem Tag, an dem Sie die erste Rechnung erhalten.
In folgenden Fällen gibt es nach wie vor kein Rücktrittsrecht – auch wenn der Vertrag im Rahmen eines unzulässigen Werbeanrufes geschlossen wurde:
Bei Waren oder Dienstleistungen, wenn der Preis von der Entwicklung der Sätze auf den Finanzmärkten, auf die der Unternehmer keinen Einfluss hat, abhängt;
Bei Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden, die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind, die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind, die schnell verderben können oder deren Verfallsdatum überschritten würde und bei Audio- oder Videoaufzeichnungen oder Software, sofern die gelieferten Sachen vom Verbraucher entsiegelt worden sind.
Rücktritt
Sie können von einem telefonischen Vertrag innerhalb der jeweiligen Frist schriftlich zurücktreten. Aus Nachweisgründen senden Sie das Schreiben per Rückscheinbrief. So können Sie nachweisen, dass und wann das Unternehmen das Schreiben erhalten hat.
Rufnummer darf bei Werbe-Anrufen nicht mehr unterdrückt werden
Zeitgleich mit den genannten Neuregelungen im Konsumentenschutzgesetz wurden vom Parlament auch Änderungen im Telekommunikationsgesetz beschlossen.
Bei Telefonanrufen zu Werbezwecken darf die Rufnummernanzeige durch den Anrufer nicht mehr unterdrückt werden. Sie darf auch nicht verfälscht werden.
Wer sich an diese Bestimmung nicht hält, kann mit einer Geldsstrafe von bis zu 58.000 Euro bestraft werden.
AK-Forderung
Die Konsumentenschützer der Arbeiterkammer Burgenland begrüßen zwar, dass endlich Regelungen getroffen wurden, die die Probleme im Bereich „Cold Calling“ eindämmen sollen. Gelöst ist das Problem durch die vorgesehenen Maßnahmen jedoch nicht.
„Zweckmäßiger wäre es, wenn alle Verträge, die im Rahmen von unzulässigen Werbeanrufen geschlossen werden, bis zur schriftlichen Bestätigung durch den Konsumenten ungültig sind“, meint Eva Schreiber von der Konsumentenberatung der AK Burgenland. Nach der neuen Regelung muss der Konsument in vielen Fällen erst recht wieder tätig werden, wenn er einen Vertrag, der durch einen verbotenen Anruf zustande kommt, wieder los werden will.
-
|
Mehr

