Ungewollte Vertragsabschlüsse am Telefon – besserer Schutz in Sicht
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Immer wieder erhalten sie Anrufe von unbekannten Personen oder Firmen, die ihnen weis machen wollen, sie hätten einen Geldbetrag oder eine Reise gewonnen, dann wieder hat man die „einmalige Chance“, günstig Lotto zu spielen. Wer sich auf diese Gespräche einlässt, ist wenig später oft ungewollt Mitglied einer Lotto-Spielgemeinschaft oder eines „Gewinneintragungsdienstes“. Anstatt Geld zu bekommen, wird vom Konto fleißig abgebucht. In vielen Fällen ist es derzeit schwierig, solche Verträge wieder loszuwerden. Doch das soll sich bald ändern.
- Was wäre der Vorteil einer solchen Regelung?
- Firmen sollen Rufnummern nicht mehr unterdrücken dürfen.
- So kann man sich schon jetzt vor anonymen Anrufen schützen.
Für Konsumenten, die immer wieder durch unseriöse Telefonanrufe belästigt werden, gibt es erfreuliche Nachrichten. Noch heuer soll es gesetzliche Regelungen geben, die Konsumenten vor ungewollten Vertragsabschlüssen besser schützen. Wie das geschehen soll, wird allerdings noch heiß diskutiert. So will das Justizministerium den Betroffenen Konsumenten ein erweitertes Rücktrittsrecht einräumen. Konsumentenschützer fordern hingegen, dass solche Verträge erst gar nicht gültig sein dürfen – zumindest bis der Betroffene schriftlich seine Zustimmung gibt.
zum SeitenanfangWas wäre der Vorteil einer solchen Regelung?
Wenn Konsumenten am Telefon überrumpelt und zu Vertragsabschlüssen verleitet werden, ist nicht einzusehen, dass sie aktiv werden müssen, um solche Verträge wieder los zu werden. Versuche von Firmen, durch unseriöse Praktiken per Telefon zu Vertragsabschlüssen zu kommen, würden rasch unattraktiv werden, da sie sich mangels Erfolgs einfach nicht mehr rechnen. Arbeitet eine Firma hingegen seriös und ist ein Angebot für einen Konsumenten wirklich interessant, wird er den Vertrag auch bestätigen.
zum SeitenanfangFirmen sollen Rufnummern nicht mehr unterdrücken dürfen.
Einig ist man sich darüber, dass Firmen in Zukunft ihre Rufnummer nicht mehr unterdrücken dürfen . So soll kontrollierbar werden, von wem man tatsächlich angerufen wird. Hat man der Firma keine Zustimmung zu dem Anruf erteilt, kann aufgrund einer Anzeige beim Fernmeldebüro gegen die Firma vorgegangen werden. Denn unerlaubte Werbeanrufe sind in Österreich verboten.
zum SeitenanfangSo kann man sich schon jetzt vor anonymen Anrufen schützen.
Wer einen Festnetz-Anschluss der Telekom hat, kann schon jetzt unter der Telefonnummer 0800 100 100 kostenlos vereinbaren, dass Anrufer, die ihre Nummer unterdrücken, automatisch auf ein Tonband umgeleitet werden. Die Gefahr, unseriösen Firmen auf den Leim zu gehen, ist damit geringer.
Die wichtigsten Tipps der Konsumentenschützer:- Geben Sie am Telefon niemals Kontodaten bekannt!
- Kontrollieren Sie regelmäßig Ihre Kontoauszüge – wird zu Unrecht Geld abgebucht, können Sie die Beträge ohne Angabe von Gründen 56 Tage zurück buchen lassen, haben Sie der Firma keine Einzugsermächtigung erteilt, sogar 13 Monate lang.
- Werden Sie von einer Firma angerufen ohne dass Sie die Zustimmung erteilt haben, machen Sie eine Anzeige beim Fernmeldebüro. Nur dann kann gegen die Firmen vorgegangen werden.
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