Unwetter-Schäden können bei der Arbeitnehmerveranlagung 2009 geltend gemacht werden
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Nach den verheerenden Unwettern der vergangenen Wochen werden in tausenden burgenländischen Haushalten Reinigungs- und Sanierungsarbeiten durchgeführt. „Die Kosten für die Beseitigung von Schäden, die durch Unwetter oder ähnliche Katastrophen entstanden sind, können als außergewöhnliche Belastungen im nächsten Jahr bei der Arbeitnehmerveranlagung 2009 rückwirkend geltend gemacht werden“, erklärt AK-Steuerexperte Reinhold Haring. Damit können sich die Betroffenen zumindestens einen Teil ihrer Unkosten wieder hereinholen. „In vielen Fällen geht es um hohe Summen. Die AK Burgenland rät deshalb allen Unwetter-Opfern, schon jetzt mit Rechnungen und Belegen die Ausgaben zu dokumentieren, damit sie im neuen Jahr rasch griffbereit sind.“
Welche Kosten können geltend gemacht werden?
- Kosten für die Beseitigung von unmittelbaren Katastrophenschäden: z.B. Beseitigung von Wasser- und Schlammresten, Beseitigung von Sperrmüll, Raumtrocknung, Anschaffung/Miete von Trocknungs- und Reinigungsgeräten
- Kosten für Reparatur und Sanierung beschädigter Gegenstände: z.B. Ersatz des Fußboden, Erneuerung des Verputzes, Ausmalen, Reparatur von Zäunen, Reparatur von beschädigten Autos
- Kosten für die Ersatzbeschaffung zerstörter Gegenstände: z.B.Neuerrichtung von Gebäudeteilen
Die Kosten werden in voller Höhe, also ohne Selbstbehalt, bei der Arbeitnehmerveranlagung gegengerechnet.
Tipps für Dokumentation der Schäden
Diese Unterlagen dienen als Nachweis der Schäden und sollten gesammelt werden (z.B. in einer eigenen Mappe):
- Fotos, die den Schaden dokumentieren
- Niederschrift der Gemeindekommission (falls vorhanden), wenn nicht:
- eigene Aufzeichnungen über Schäden
- Rechnungen, Belege zu allen Kosten
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