Wenn einer eine Reise tut... Probleme mit der Urlaubsreise

Wenn einer eine Reise tut, dann kann er viel erzählen – sagt der Volksmund. Doch viele burgenländische Urlauber finden auch heuer an ihrem Urlaubsort nicht die verdiente Ruhe und Entspannung: Das Pool ist voller Algen, neben dem Hotel ist eine Großbaustelle, Kabelfernsehen im Zimmer kostet extra. Die Liste der Mängel und Probleme, die zur Zeit jeden Tag die AK-Konsumentenschützer beschäftigen, ist lang.
Hier einige wichtige Tipps für alle August-Urlauber, wie man mit Mängel am Urlaubsort umgehen soll.

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Probleme am Urlaubsort: Handel Sie!

Wenn die Bedingungen am Urlaubsort (z.B. Hotel, Strand) nicht den Angaben im Katalog bzw. den Vereinbarungen auf der Buchungsbestätigung entsprechen, sollten Sie das keinesfalls ruhig erdulden, sondern sofort eine Verbesserung dieser Mängel verlangen.

Sie haben Anspruch auf die Leistungen entsprechend den Angaben im Katalog (Prospektwahrheit!).

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TIPP: Kopie des Reisekatalogs/Angebots mitnehmen!

Nehmen Sie daher aus Beweisgründen den Katalog bzw. einen Ausdruck der entsprechenden Internetseite auf die Reise mit. Jeder festgestellte Mangel muss unverzüglich einem Vertreter des Veranstalters mitgeteilt werden. Geschieht dies nicht, kann das bei der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen nachteilig sein. Verlangen Sie vom Vertreter des Veranstalters eine schriftliche Bestätigung Ihrer erfolgten
Reklamation.

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Wichtig: Beweise sammeln!

Sollte der Vertreter des Reiseveranstalters nicht leicht erreichbar sein oder sind die Mängel nicht behebbar, sammeln Sie für eine nachträgliche Beschwerde andere Beweise (z.B. eine schriftliche Bestätigung des Reiseleiters oder Hoteliers, der Fluglinie, Fotos, Videoaufnahmen, Zeugen, auch Belege für Kosten eigener Verbesserungsbemühungen).

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Zurück zu Hause: Reisepreisminderung und Schadenersatzansprüche

Oft lassen sich die Probleme am Urlaubsort nicht beheben. Diese Mängel sollten Sie nach Beendigung der Reise beim Veranstalter unverzüglich geltend machen.

Die Reklamation sollte schriftlich erfolgen und alle Kritikpunkte detailliert enthalten. Fordern Sie eine Reisepreisminderung in bar.
Hilfreich bei der Bewertung der Probleme ist die unten angeführte Frankfurter Tabelle. Dort finden Sie die häufigsten Mängel und die dazugehörigen Preisminderungssätze in Prozent, ausgehend vom Gesamtreisepreis.
WCIHTIG: Die angeführten Prozentsätze sind allerdings nicht verbindlich, sondern stellen nur Richtwerte dar. Die vollständige Liste ist über die Homepage der AK Burgenland unter www.akbgld.at abrufbar.

Wenn Sie im Urlaub einen Schaden erleiden (z.B. eine Verletzung oder einen finanziellen Nachteil), der auf ein Verschulden des Reiseveranstalters oder seiner Repräsentanten (z.B. Hotel) zurückzuführen ist, können Sie Schadenersatzansprüche geltend machen.

Auch für verpatzte Urlaubstage kann eine Entschädigung in Form eines Schadenersatzes verlangt werden. Voraussetzung dafür sind allerdings erhebliche, vom Reiseveranstalter verschuldete Mängel.

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Verjährungsfristen!

Die Gewährleistungsansprüche können nur innerhalb von zwei Jahren nach der Rückreise geltend gemacht werden. Schadenersatzansprüche verjähren in drei Jahren. Bei Schadenersatzansprüchen für entgangene Urlaubsfreuden kann der Reiseveranstalter mit Ihnen eine Sondervereinbarung treffen, wonach die Frist auf ein Jahr verkürzt wird.

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TIPP: Nach der Rückkunft keine Zeit verlieren

Machen Sie Ihre Ansprüche unmittelbar nach Ihrer Rückkehr geltend. Sie haben Anspruch auf eine Preisminderung in bar, nicht in Form eines Gutscheines! Als Richtwert für die Bearbeitungsdauer sind ca. 4-6 Wochen anzunehmen.
Bei längerer Dauer oder einem unbefriedigenden Entschädigungsangebot wenden Sie sich bitte rasch an die AK-Konsumentenberatung.

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