Vorsicht beim Haustürgeschäft

Tolles Angebot entpuppte sich als teures Abo

Vor gut einem Jahr läutete es an der Haustür einer jungen Alleinerzieherin im Burgenland. Ein junger Mann stand draußen, er erzählte von seinem schlechten Verdienst und dass es ihm sehr helfen würde, wenn ihm die Frau ein Zeitungsabo abkaufe. Sabine L.* ließ sich schließlich dazu überreden, ein Kombiangebot der Frauenmagazine „Woman“ und „Miss“ zu bestellen. 114 Euro sollte das für ein Jahr kosten. Doch einer der Zahlscheine ging verloren und plötzlich war die Konsumentin mit einer Inkassoforderung in Höhe von 282 Euro konfrontiert. „Das kann ich niemals zahlen! Ich hab doch nur für ein Jahr unterschrieben“, meinte die junge Mutter fassungslos.

Aufgrund der AK-Intervention wurde die Forderung ausgebucht

Sie wandte sich an die Arbeiterkammer. Im Zuge der Nachforschungen. stellte sich heraus, dass Sabine L. eine Zahlung versäumt und einen wichtigen Hinweis übersehen hatte. Auf einer Rechnung fand sich kleingedruckt der Hinweis, dass sie spätestens 2 Monate vor Ablauf des Abos schriftlich kündigen müsse, sonst würde sich der Vertrag um ein weiteres Jahr verlängern.

„Dieser Hinweis ist bei derartigen Verträgen ungültig, wenn er nur auf der Rechnung aufgedruckt ist“, meint Eva Schreiber von der Konsumentenberatung der AK Burgenland. Dass aufgrund der verspäteten Zahlung auch gleich die gesamte Summe für das 2. Abojahr eingefordert wurde, ist ebenfalls unzulässig. Für die junge Mutter hatte die Sache ein gutes Ende.

Aufgrund der AK-Intervention wurde die Forderung ausgebucht. Das „tolle Angebot“, das sie vor einem Jahr erhalten hat, entpuppte sich im übrigen als reichlich teuer. Abonniert man die Zeitschriften direkt beim Verlag, kostet das statt der von der Firma HKM geforderten € 114 pro Jahr lediglich € 66,90.

Rücktrittsrecht

Von einem an der Haustür geschlossenen Zeitschriftenabonnement können Sie binnen einer Woche nach Erhalt der Auftragsbestätigung, die Ihnen extra per Post zugesandt werden muss, zurücktreten. Aus Beweisgründen sollte man den Rücktritt per Einschreiben mit Rückschein versenden. Einen Musterbrief finden Sie im Info-Kasten.

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